Krankengymnastik in Wunstorf

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    Die Zahl der Behandlungen ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Einschränkungen abhängig. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

    Krankengymnastik kann in vielen Fällen helfen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu mindern. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um die motorischen Fähigkeiten der Patienten zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei helfen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.

    Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.