Krankengymnastik in Mössingen

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    Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

    Grundsätzlich kann schon Babys Krankengymnastik verschrieben werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger entsprechende Beschwerden haben. Außerdem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Praxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Mössingen findest du hier.

    Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Richtlinien. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

    Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

    Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.