Krankengymnastik in Barsinghausen

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    Krankengymnastik beinhaltet üblicherweise Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.

    Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Niedersachsen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr gültig.

    Grundsätzlich kann schon Babys Krankengymnastik ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Zudem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Praxen haben sich hingegen auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Adressen für Barsinghausen findest du hier.

    Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Stattdessen haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Die genauen Richtlinien klärt jede Versicherung selbst, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.

    Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.