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Sirka Huber, M.M. Rechtsanwältin Wirtschaftsmediatorin
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Rechtsanwältin Sirka Huber hat sich auf die Beratung von kleinen Unternehmen, Selbständigen, Geschäftsführern und Freelancern spezialisiert. Daneben steht sie im Rahmen ihrer Expertise auch Privatpersonen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Auf Grund ihres beruflichen Werdegangs kennt Rechtsanwältin Huber die Arbeits- und Denkweise unterschiedlichster Branchen und kann auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten eingehen. Zu ihren Mandanten zählen vor allem Handwerker, Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) und Gewerbetreibende. Rechtsanwältin Huber berät Ihre Mandanten stets persönlich und legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Rechtsanwältin Huber ist seit über 20 Jahren in den Bereichen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht tätig. Gerade bei kleineren Unternehmen, sei es bei Einzelunternehmern oder in der Rechtsform der GmbH beruhen Insolvenzen nicht selten auf unternehmerischen Fehleinschätzungen. Insbesondere bei der Frage der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern, Mitarbeitern, Freelancern oder Subunternehmern passieren regelmäßig Fehler, zu denen Steuerberater nicht beraten dürfen. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt daher in der Prüfung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, in der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bzw. Sozialversicherungsprüfungen, aber auch der Abwendung unberechtigter Nachforderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung.
Als zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin berät Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten zu den verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten, abgestimmt auf die jeweils individuelle Situation. Mittlerweile existiert eine große Bandbreite an verschiedenen Sanierungsinstrumenten – sowohl außerhalb des Insolvenzgerichts als auch im Rahmen eines gerichtlichen Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens. Je früher die Krise bemerkt wird, umso größer ist die Auswahl unter den Sanierungsmöglichkeiten.
Neben der Ausarbeitung des Sanierungskonzepts steht und fällt das Gelingen jeder Sanierung mit der Einbeziehung und Überzeugung der Gläubiger von dem vorgelegten Konzept. Als Wirtschaftsmediatorin verfügt Frau Huber nicht nur über das erforderliche Verhandlungsgeschick, sondern auch die Fähigkeit zur Vornahme des notwendigen Perspektivenwechsels und die erfolgreiche Einbindung aller zu berücksichtigender Interessen.
Liegen die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr vor, unterstützt Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten bei der Stellung des Insolvenzantrags, gegebenenfalls unter Vorlage eines eigenen Insolvenzplans und begleitet sie während des gesamten Insolvenzverfahrens.
Für Geschäftsführer ergibt sich neben der Verantwortung für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags das Risiko der Insolvenzverschleppung. Diese kann nicht nur zu einer strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch einer persönlichen Haftung mit dem gesamten Privatvermögen führen. Rechtsanwältin Huber berät zu den jeweiligen Fristen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Insolvenzgründen der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung und übernimmt die Vertretung von Geschäftsführern gegenüber dem Insolvenzverwalter bei der Abwendung von Haftungsansprüchen wegen Insolvenzverschleppung.
Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützt Rechtsanwältin Huber Arbeitgeber bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Freien Mitarbeitern, Freelancern oder Subunternehmern. Das Beratungsspektrum reicht von der Stellenausschreibung bis hin zu Fragen bei Einstellungsgesprächen, der Erstellung der Arbeitsverträge, die korrekte Arbeitszeiterfassung,
Teilzeittätigkeiten, Urlaubsfragen, Abmahnungen und selbstverständlich Kündigungen einschließlich der Vertretung Ihrer Mandanten vor Gericht.
Als Zertifizierte Wirtschaftsmediatorin wird Frau Huber sowohl bei betriebsinternen als auch zwischenbetrieblichen Konflikten eingesetzt.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sirka Huber begrüßt Ihre Mandanten gerne in der eigenen Kanzlei. In geeigneten Fällen wird auch Telefon- und Onlineberatung angeboten.
- Mehr über unsStandort verifiziertBeschreibungRechtsanwältin Sirka Huber hat sich auf die Beratung von kleinen Unternehmen, Selbständigen, Geschäftsführern und Freelancern spezialisiert. Daneben steht sie im Rahmen ihrer Expertise auch Privatpersonen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Auf Grund ihres beruflichen Werdegangs kennt Rechtsanwältin Huber die Arbeits- und Denkweise unterschiedlichster Branchen und kann auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten eingehen. Zu ihren Mandanten zählen vor allem Handwerker, Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) und Gewerbetreibende. Rechtsanwältin Huber berät Ihre Mandanten stets persönlich und legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Rechtsanwältin Huber ist seit über 20 Jahren in den Bereichen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht tätig. Gerade bei kleineren Unternehmen, sei es bei Einzelunternehmern oder in der Rechtsform der GmbH beruhen Insolvenzen nicht selten auf unternehmerischen Fehleinschätzungen. Insbesondere bei der Frage der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern, Mitarbeitern, Freelancern oder Subunternehmern passieren regelmäßig Fehler, zu denen Steuerberater nicht beraten dürfen. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt daher in der Prüfung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, in der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bzw. Sozialversicherungsprüfungen, aber auch der Abwendung unberechtigter Nachforderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung. Als zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin berät Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten zu den verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten, abgestimmt auf die jeweils individuelle Situation. Mittlerweile existiert eine große Bandbreite an verschiedenen Sanierungsinstrumenten – sowohl außerhalb des Insolvenzgerichts als auch im Rahmen eines gerichtlichen Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens. Je früher die Krise bemerkt wird, umso größer ist die Auswahl unter den Sanierungsmöglichkeiten. Neben der Ausarbeitung des Sanierungskonzepts steht und fällt das Gelingen jeder Sanierung mit der Einbeziehung und Überzeugung der Gläubiger von dem vorgelegten Konzept. Als Wirtschaftsmediatorin verfügt Frau Huber nicht nur über das erforderliche Verhandlungsgeschick, sondern auch die Fähigkeit zur Vornahme des notwendigen Perspektivenwechsels und die erfolgreiche Einbindung aller zu berücksichtigender Interessen. Liegen die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr vor, unterstützt Rechtsanwältin Huber ihre Mandanten bei der Stellung des Insolvenzantrags, gegebenenfalls unter Vorlage eines eigenen Insolvenzplans und begleitet sie während des gesamten Insolvenzverfahrens. Für Geschäftsführer ergibt sich neben der Verantwortung für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags das Risiko der Insolvenzverschleppung. Diese kann nicht nur zu einer strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch einer persönlichen Haftung mit dem gesamten Privatvermögen führen. Rechtsanwältin Huber berät zu den jeweiligen Fristen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Insolvenzgründen der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung und übernimmt die Vertretung von Geschäftsführern gegenüber dem Insolvenzverwalter bei der Abwendung von Haftungsansprüchen wegen Insolvenzverschleppung. Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützt Rechtsanwältin Huber Arbeitgeber bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Freien Mitarbeitern, Freelancern oder Subunternehmern. Das Beratungsspektrum reicht von der Stellenausschreibung bis hin zu Fragen bei Einstellungsgesprächen, der Erstellung der Arbeitsverträge, die korrekte Arbeitszeiterfassung, Teilzeittätigkeiten, Urlaubsfragen, Abmahnungen und selbstverständlich Kündigungen einschließlich der Vertretung Ihrer Mandanten vor Gericht. Als Zertifizierte Wirtschaftsmediatorin wird Frau Huber sowohl bei betriebsinternen als auch zwischenbetrieblichen Konflikten eingesetzt. Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sirka Huber begrüßt Ihre Mandanten gerne in der eigenen Kanzlei. In geeigneten Fällen wird auch Telefon- und Onlineberatung angeboten.SpezialgebieteArbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht
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