Bestatter in Sankt Augustin

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      • Arz Bestattungen

        Bestattungen

        Aulgasse 124
        53721 Siegburg

        Arz Bestattungen - Kompetent, diskret und persönlich
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      • Beerd. Busse-Kümpel

        1.01.01.01.01.01 Bewertung
        Bestattungen

        Königstr. 2 a
        53773 Hennef

        Beerdigungen | Beerdigungsinstitut | Beisetzung | Bestatter | Bestattungen
      • Beerdigung Mondorf

        Bestattungen

        Buchenweg 10
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      • Beerdigung Peter Krechel GmbH

        1.01.01.01.01.020 Bewertungen
        Meinungsmeister
        Bestattungen

        Larstr. 145
        53844 Troisdorf

        Alle Bestattungsarten | Baumgrab | Beerdigung | Beerdigungen | Beratung | Bestatter
      • Bestattungshaus Peter Esser

        1.01.01.01.01.01 Bewertung
        Bestattungen

        Aulgasse 27-29
        53721 Siegburg

        Bestattungshaus Peter Esser - Seit 1919 an Ihrer Seite
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        Friedwald/Baumbestattungen: Für mehr Infos bitte hier klicken!
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      • Bestattungshaus Weisweiler

        Bestattungen

        Burgstr. 13-15
        53757 Sankt Augustin - Menden

        Bestattungshaus Weisweiler: Zeit und Raum für einen persönlichen Abschied.
      • Felder Josef Beerdigungen und Schreinerei

        Bestattungen

        Kirchstr. 41
        53757 Sankt Augustin - Menden

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        Schreinerwerkstätten & Bestattungen seit 1872
        Immer für Sie da - seit 1872-Bestattungen Josef Felder
        Vorsorge für den Todesfall. Gerne erörtern wir mit Ihnen Ihre Fragen und Vorstellungen.
        Bestattungsarten-Was kommt für Sie in Frage? Wir beraten Sie gerne!
      • Bestattungen KLINGER & Esser

        1.01.01.01.01.01 Bewertung
        Bestattungen

        Aulgasse 27-29
        53721 Siegburg

        Seit über 90 Jahren ist das Bestattungshaus Peter Esser in Siegburg für seine ...
      • Bestattungshaus Berges GmbH

        Bestattungen

        Paul-Gerhardt-Str. 25
        53757 Sankt Augustin - Niederpleis

        Bestattungshaus Berges - Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne
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        Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar
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      • Beerdigungsinstitut Kröger GmbH

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        Seit über 40 Jahren eine helfende Hand - Bestattungshaus Kröger GmbH
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      • Bestattungshaus Anja Welteroth

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      • Bestattungshaus Horn GmbH

        Bestattungen

        Hoholzstr. 34-36
        53229 Bonn

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      • Krütt Bestattungshaus

        Bestattungen

        Bövingen 66
        53804 Much

        Beerdigung | Beerdigungen | Beerdigungen Knipp | Bestattung | Bestattungen
      • Beerdigung Mondorf

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        53859 Niederkassel - Mondorf

      • Felder Josef Schreinerei und Beerdigungsinstitut

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        Kirchstr. 41
        53757 Sankt Augustin - Menden

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      • Rhein-Knecht Bestattungen

        Bestattungen

        Bachstr. 47
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      • HELLER GRABMALE

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      Bestatter übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Organisation von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. Die vordringlichen Aufgaben eines Bestatters umfassen die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die umfassende Beratung und Planung sämtlicher Details der Bestattung, die gewissenhafte Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die angemessene Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerzeit. Sensibilität, Respekt und eine professionelle Herangehensweise sind von entscheidender Bedeutung, um den Trauernden in dieser belastenden Phase beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung einen würdigen Abschluss findet. Bestatter sind oft wichtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, sämtliche Aspekte rund um den Tod und die Bestattung zu organisieren. Sie tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und den Trauerprozess der Familie zu unterstützen.

      Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich mit nach Hause gegeben. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Grabgestaltung und Grabpflege regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, so auch in der Region Sankt Augustin. Der Friedhof Niederpleis (Kirche) in Sankt Augustin Niederpleis oder hierneben der Friedhof Niederpleis (Nord) in Sankt Augustin Niederpleis sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 36 Begräbnisstätten in und um Sankt Augustin.

      In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Diese Wahl hängt oftmals von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Umständen ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die Bestimmungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland abweichen. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Erhalt der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

      Wie viel eine Beerdigung in Sankt Augustin kostet, ist von verschiedenen Rahmenbedigungen sowie dem eigene Anspruch abhängig. In vielen Fällen liegen die Preise für eine Bestattung aber über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro mögliche, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenze. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden, das dann gleich eine erste Kostenschätzung abgeben kann.

      Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
      Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Sankt Augustin wenden.
      Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
      Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

      In den meisten Fällen können Sie als nächster Angehöriger sich den Bestatter auswählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen arrangiert. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsinstituten zur Wahl. Um den besten Bestatter in Sankt Augustin für sich zu finden, achen Sie auf Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es wird empfohlen, sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Bestatter zu kontaktieren und ihre Dienstleistungen zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem gefühlsintensiven Moment eine wichtige Aufgabe erfüllt.

      Die Koordination einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht anspruchsvoll. Folgend finden Sie eine einfache Checkliste, um eine Bestattung zu planen.

      • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
      • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
      • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
      • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
      • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
      • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
      • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
      • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
      • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
      • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
      • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
      • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
      • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
      • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
      • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
      • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
      • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
      • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
      • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
      • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
      • Die vorliegende Checkliste soll vor allem als grundlegende Richtschnur dienen. Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Vorlieben der Familie zusätzliche Aufgaben anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.

        Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Vorstellungen, kirchliche Bräuche, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Im Allgemeinen dauert die Organisation einer Bestattung etwa 7 bis 14 Tage. Diese Zeit ermöglicht es, die Gedenkfeier, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik sorgfältig zu organisieren. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

        Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.

        Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

        Für seine eigene Arbeit benötigt der Bestatter lediglich wenige Unterlagen, jedoch steht er bei den erforderlichen bürokratischen Schritten hilfreich zur Seite. In derartigen Situationen werden weitere Dokumente von Bedeutung.

        Für die Bestattung ist die Sterbeurkunde zentral, ohne sie gibt es keine Beerdigung. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, steht der Bestatter bei der Antragsstellung zur Seite. Falls bereits eine Grabstätte existiert, sind die entsprechenden Dokumente als Nachweis mitzubringen.
        Ebenfalls von Relevanz sind alle Dokumente, in denen die beziehungsweise der Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des oder der Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Im Fall von Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuzeigen.
        Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen bei der Vorbereitung weiterer Unterlagen behilflich sein, wie beispielsweise Dokumente für die Rentenversicherung. In diesem Fall empfiehlt es sich, alle erforderlichen Papiere gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie bereits vorhanden sind.

        Für viele Menschen bedeutet die "letzte Ruhe" zu finden, in den Kreislauf der Natur zu kehren. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Der Friedwald Lohmar-Heide bei Heide (Rhein-Sieg-Kreis) oder auch der Friedwald Bad Münstereifel bei Iversheim (Kreis Euskirchen) liegen in der Nähe von Sankt Augustin und wären geeignete Standorte, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung entscheiden möchten. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.

        Für eine Feuerbestattung muss zunächst ein Krematorium ausgewählt werden. Dabei kann das Bestattungsunternehmen helfen. In vielen Gegenden gibt es aber ohnehin nur ein Krematorium. Auch bei einer Verbrennung ist es üblich, den Leichnam zu reinigen und vorzubereiten.

        Die Trauerzeremonie kann sowohl im Krematorium als auch später an der Grabstätte vollzogen werden. Bei einer Zeremonie im Krematorium besteht die Möglichkeit, sich am offenen Sarg von der verstorbenen Person zu verabschieden. In speziellen Öfen erfolgt die Einäscherung des Verstorbenen bei hohen Temperaturen. Die Aschereste werden dann in einer Urne aufbewahrt und können auf vielfältige Weise beigesetzt werden.
        Die finanziellen Aufwendungen für eine Feuerbestattung können variieren, abhängig von der Wahl des Krematoriums, sind jedoch oft eine preiswertere Alternative zur Erdbestattung. Der Zeitabstand zwischen dem Ableben und der Einäscherung hängt von verschiedenen Bedingungen ab, dauert aber in der Regel nur wenige Tage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen in Sankt Augustin.

        Der Beruf des Bestatters entwickelte sich von ursprünglichen Handwerkern, die Särge herstellten, zu professionellen Dienstleistern, die Beisetzungen organisieren und Hinterbliebene unterstützen. Bestattungen nehmen in vielen Kulturen eine bedeutende Position in den Trauerritualen ein, wodurch die Aufgabe des Bestatters zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Die Arbeit in einem Bestattungshaus ist vielfältig und anspruchsvoll. Sie beinhaltet die Organisation und Durchführung von Beerdigungen oder Kremationen, die Vorbereitung und Präsentation des Verstorbenen, die Unterstützung der Familie bei behördlichen Angelegenheiten und Trauerprozessen sowie die logistische Planung verschiedener Abläufe.

        Neben dem Bestatter sind in einem Bestattungsunternehmen verschiedene weitere Berufe vertreten. Das beinhaltet Bestattungsfachkräfte, die bei der Planung und Abwicklung von Beisetzungen unterstützen, sowie Verwaltungskräfte, die für die reibungslose Abwicklung administrativer Aufgaben verantwortlich sind. Zusätzlich haben Fahrer, die den Transport der Verstorbenen übernehmen, oft eine entscheidende Rolle im Team. Der Job als Bestatter zieht ebenfalls Quereinsteiger an, die empathische und organisatorische Fähigkeiten besitzen. Die Arbeitszeiten erfordern oft Flexibilität, da Bestattungen nicht an fixe Stunden gebunden sind. Voraussetzungen für diesen Beruf sind Sensibilität im Umgang mit Trauernden und der Wille, in emotional herausfordernden Situationen zu arbeiten.

        Manche Menschen wünschen sich bei einer Bestattung keine Blumen als Geschenk, da sie möglicherweise den Fokus eher auf andere Formen der Unterstützung und des Trostes legen möchten. Dann können Sie als Aufmerksamkeit Kondolenzkarten mit persönlichen Worten für die Hinterbliebenen mitbringen. Eine kleine Gabe wie eine Kerze oder ein stilvolles Trauergeschenk, das Trost spendet, kann ebenfalls passend sein. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Geste von herzlicher Anteilnahme und Respekt geprägt sein sollte, um den Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit Unterstützung zu zeigen.

        Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens richten. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden.

        Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen maximal fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.