Bestatter in Kreuzau

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        • Ruland Karl-Heinz Bestattungen

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          Conrads-Schmitz Bestattungen

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          Beerdigungsinstitut Vinzenz Kick

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        • Bestattungshaus Stefan Schmitz

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          Beerdigungsinstitut Vinzenz Kick

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        • Bestattungen Karl Breuer GmbH

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          Weierstr. 18
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        • Bestattungen Wiebe

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          Kelzer Weg 9
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        • Bestattungshaus Sievernich

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          Hauptstr. 91a
          52372 Kreuzau

        • Breuer Inh. Dennis Paes Bestattungen

          Bestattungen

          Hengebachstr. 108
          52396 Heimbach

        • BBH Bestattung Bodo Horst Bestattungen

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          52372 Kreuzau

        • BBH Bestattung Bodo Horst Bestattungen

          Bestattungen

          52372 Kreuzau

        • Bestattungen Holzportz

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          Vor dem Bruch 8 C
          52372 Kreuzau

        • Breuer Albert Bestattungen

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          Feldstr. 2
          52372 Kreuzau

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        Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine einfache Checkliste, um eine Bestattung zu planen.

        • Kontakt zum Bestattungsunternehmen aufnehmen: Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.

        • Dokumente: Beachten Sie die rechtzeitige Vorbereitung der Dokumente.

        • Art der Bestattung festlegen: Bedenken Sie, dass es bezüglich der Bestattungsoptionen Unterschiede zwischen den Bestattungsunternehmen gibt.

        • Überführung des Verstorbenen

        • Hygienische Versorgung des Verstorbenen: Es gibt Menschen, die bei den Vorbereitungen für die Beisetzung gern dabei sein möchten.

        • Planung der Trauerfeier: Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.

        • Sarg, Grab oder Urne: Es stehen unterschiedliche Optionen für Särge, Urnen und Grabstätten zur Verfügung. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab,wer die Verantwortung für den Grabstein übernimmt.

        • Aufbahrung: Bei einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann dies den Angehörigen dabei helfen, ihre Trauer zu bewältigen.

        • Todesanzeige und Gedenkkarten: Gewöhnlich ist das Bestattungsunternehmen für die Abwicklung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien zuständig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Anregungen zur Gestaltung von Text und Bildern einzubringen.

        • Blumen, Grabschmuck, etc.: In Trauersituationen sind gewöhnlich bestimmte Blumensorten gebräuchlich, und jede Blume trägt ihre eigene Symbolik. Blumenspenden und Kränze werden häufig verwendet.

        • Organisation eines Leichenschmaus: Normalerweise schließt eine Beerdigung mit einem gemeinsamen Essen ab, doch die Angehörigen sollten sich miteinander absprechen, ob und in welchem Rahmen dies organisiert wird und wer daran teilhaben möchte.

        • Bestimmungen zur Grabpflege: Es besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene in seinem Testament niedergelegt hat, dass die Grabpflege von einem Erben durchgeführt werden soll. Diese Angelegenheit kann vorübergehend auf Eis gelegt und später nach der Beisetzung behandelt werden.

        • Absprache mit dem Bestattungsunternehmen: Erörtern Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wie es weitergeht und welche Aufgaben zu bewältigen sind.

        • Nach der Bestattung: Nach der Bestattung gibt es noch eine Reihe von rechtlichen Angelegenheiten, die notwendig sind, darunter die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten und die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sowie weitere individuelle Pflichten.

          Die vorliegende Liste ist als allgemeine Orientierungshilfe gedacht. Abhängig von den individuellen Präferenzen der Angehörigen könnten weitere Schritte erforderlich sein. Es ist auch ratsam, diese Angelegenheiten frühzeitig zu regeln, um weiteren Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.

        • Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Der Friedwald Meroder Wald bei Schlich-D'horn (Kreis Düren) oder auch der Friedwald Bad Münstereifel bei Iversheim (Kreis Euskirchen) liegen in der Nähe von Kreuzau und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entscheiden wollen. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.

          In den meisten Fällen kann eine Beerdigung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Eine frühzeitige Regelung der Bestattung kann dazu beitragen, dass die Beerdigung schneller und leichter durchgeführt wird. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Wenn Sie die Aufgabe haben, eine Beerdigung für eine verstorbene Person zu planen, überprüfen Sie bitte, ob es spezifische Wünsche oder eine bereits festgehaltene Bestattungsvorsorge des Verstorbenen gibt.

          Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

          Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
          Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

          Bestatter spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. In den Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters finden sich die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und Planung der Bestattungsdetails, die gewissenhafte Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie. Zudem zählt die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und falls erforderlich, die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerphase zu den Aufgaben des Bestatters.. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Aufgaben mit Sensibilität, Respekt und einem hohen Maß an Professionalität ausgeführt werden, um den Trauernden in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass die Bestattung in Würde abläuft. In der Regel sind Bestatter entscheidende Ansprechpartner, wenn es um die Koordination aller Belange rund um den Tod und die Bestattung geht. Ihr Beitrag besteht darin, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und die Familie während des Trauerprozesses zu unterstützen.

          Anwohnern von Kreuzau sollten Friedhöfe wie unter anderem der Friedhof in 52372 Obermaubach oder der Waldfriedhof in 52372 Untermaubach bekannt sein - zwei von insgesamt 19 Friedhöfen in der Region Kreuzau. Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. Die persönliche Übergabe der Urne bzw. Asche wird jedoch nicht gestattet. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich ganz persönlich Abschied nehmen und die Erinnerung an eine geliebte Person pflegen, indem sie den Grabstein und auch das Grab selbst mit Grabschmuck, Blumengebinden, Gegenständen und Kerzen individuell gestalten und herrichten. Die Grabgestaltung und Grabpflege ist grundsätzlich und in den meisten Fällen von den Friedhofsverwaltern selbst in der Friedhofsordnung geregelt, wie in der Region Kreuzau auch.

          In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Wahl hängt häufig von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Aspekten ab. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Beisetzung in der Natur. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Schutz der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Weltraumbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Nordrhein-Westfalen beginnen, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.

          Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.

          Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
          Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
          Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

          Die Bestattungskosten in Kreuzau können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.

          Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
          Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Kreuzau nachzufragen.
          Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
          Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

          Die Wahl eines Bestatters ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz auftritt. Es ist wichtig, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt das Ansehen des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

          Eine Trauerkarte sollte von Herzen kommende und aufrichtige Beileidsworte enthalten. Wählen Sie Beileidsbekundungen, die zu Ihrer Verbindung zum Verstorbenen passen. Ein aufrichtiger Ausdruck des Beileids kann oft mehr Trost spenden als vorgefertigte Sprüche. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser schwierigen Zeit geschätzt werden. Wenn Sie dennoch einen Trauerspruch bevorzugen, könnte Sie dieses Zitat inspirieren: "Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken." (Ralph Waldo Emerson)

          Es gibt die Option, Trauerfeiern mit oder ohne Bestattung zu organisieren. Im ersten Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium stattfindet. Ein Leichenschmaus bietet Raum für den Austausch von Erinnerungen. Ohne Bestattung ehren Trauernde den Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen. Dabei werden auch Ansprachen und Musik dargeboten. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Die Dauer variiert nach Präferenzen und kann einige Stunden bis einen Tag betragen.

          Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

          Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
          Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

          Es gibt Situationen, in denen Blumen bei Trauerfeiern nicht gewünscht sind. Dies kann aus religiösen Gründen, persönlichen Vorlieben oder anderen kulturellen Traditionen resultieren. In solchen Fällen ist es angebracht, alternative Gesten des Mitgefühls zu wählen. Sie können beispielsweise Kondolenzkarten schreiben, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation im Namen des Verstorbenen leisten oder eine Gedenktafel für das Grab gestalten. Andere Optionen umfassen die Mitgabe eines Buches, eines Fotoalbums oder einer Erinnerungsgabe, die die Persönlichkeit des Verstorbenen ehrt. Durch diese Gesten zeigen Sie Ihre Trauer und Anteilnahme, während Sie gleichzeitig den spezifischen Wünschen der betroffenen Familie Respekt entgegenbringen.

          Wird die Leiche unverbrannt in der Erde beigesetzt, spricht man von einer Erdbestattung. Die wichtigsten Alternativen sind das Urnenbergräbnis und die Seebestattung. Nach diesem Schritt werfen die Trauergäste oft symbolisch Erde auf den Sarg, bevor die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder verschlossen wird. Üblicherweise geht diesem Prozess eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voran.

          Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
          Nur noch rund ein Viertel der Bestattungen in Deutschland sind Erdbestattungen, die übrigen drei Viertel entfallen auf Feuerbestattungen, wobei darin auch die Seebestattungen enthalten sind, da der Leichnam in Deutschland auch bei dieser Bestattungsart zunächst verbrannt wird.