Bestatter in Kempten (Allgäu)

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      Die Bestattungskosten in Kempten (Allgäu) sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

      Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
      Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Kempten (Allgäu) nachzufragen.
      Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
      Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

      Typischerweise steht es Ihnen als nächster Angehöriger frei, den Bestatter auszuwählen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen durchführt. Hierzu können Sie aus den Bestattungsunternehmen in Ihrer Region aussuchen. Die Wahl kann durch Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es empfiehlt sich, sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Bestatter zu kontaktieren und ihre Dienstleistungen zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer schwierigen Zeit eine wichtige Funktion erfüllt.

      Die Koordination einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.

      • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
      • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
      • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
      • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
      • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
      • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
      • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
      • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
      • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
      • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
      • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
      • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
      • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
      • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
      • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
      • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
      • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
      • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
      • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
      • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
      • Diese Checkliste bietet eine grundlegende Richtschnur Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Gegebenheiten der Angehörigen zusätzliche Schritte erforderlich sind.

        Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Wenn Sie in Kempten (Allgäu) eine Beerdigung im Friedwald in Betracht ziehen, dann haben hierzu der Friedwald Elisenruhe bei Heiligenberg (Bodenseekreis) oder auch der Friedwald bei Heiligenberg (Bodenseekreis) geeignete Angebote. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.

        Die Planungsdauer einer Beerdigung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Vorstellungen, spirituelle Sitten, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. In der Regel beanspruchtdie Planung einer Trauerfeier etwa 1 bis 2 Wochen. Diese Zeit ermöglicht es, die Zeremonie, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik sorgfältig zu koordinieren. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, den organisatorischen Aufwand bei der Planung einer Beerdigung zu minimieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

        Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

        Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
        Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

        Bestatter übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Organisation von Beerdigungen und Trauerzeremonien. Zu den zentralen Verantwortlichkeiten eines Bestatters gehören die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die Beratung und sorgfältige Planung sämtlicher Details der Bestattung, die gewissenhafte Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die angemessene Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie. Zusätzlich gehören die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und falls erforderlich, die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerphase zu den Aufgaben des Bestatters.. Diese Handlungen erfordern ein sensibles, respektvolles und professionelles Vorgehen, um den Trauernden in einer schwierigen Zeit beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung in Würde erfolgt. In der Regel sind Bestatter entscheidende Ansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.

        Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, zu vorderst Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Jedoch gibt es in den Küstenregionen eine Ausnahme, nämlich die Seebestattung (letzte Ruhe im Wasser) an der Ostsee und der Nordsee. Die persönliche Aushändigung der Asche bzw. Urne wird jedoch nicht erlaubt. Anwohnern von Kempten (Allgäu) sollten Friedhöfe wie unter anderem der Katholische Friedhof in Kempten (Allgäu) Auf der Halde oder der Friedhof Lenzfried in Leupolz Lenzfried bekannt sein - zwei von insgesamt 7 Friedhöfen in der Region Kempten (Allgäu). Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, auch in der Region Kempten (Allgäu).

        In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Rahmenbedingungen spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls legal, unterliegen allerdings spezifischen Richtlinien um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Bayern ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

        Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.

        Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

        Zur Trauerfeier werden gerne Blumen als Zeichen der Anteilnahme mitgebracht. In der Regel bevorzugt man hierbei weiße Blumen wie Rosen, Lilien oder Chrysanthemen, da sie Liebe, Reinheit und Ehrerbietung symbolisieren. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.

        Sonderurlaub im Todesfall gibt es nur bei sehr nahen Verwandten. Gibt es keine vertragliche Regelung, sind zwei Tage bezahlte Abwesenheit beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Partnerin üblich. Allerdings kann vertraglich vereinbart werden, dass der Sonderurlaub unbezahlt bleibt.

        Besteht für ein Unternehmen ein Tarifvertrag, ist darin meist der Anspruch genauer geregelt. So sieht der Tarivertrag für den öffentlichen Dienst (TvÖD) zwei bezahlte Tage Abwesenheit für den Tod des Partner oder der Partnerin, eines Kindes oder Elternteils vor. In anderen Tarifverträgen ist auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, teilweise auch von Schwiegereltern vorgesehen, oft aber nur ein Tag.

        Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Bestattungen in Kempten (Allgäu) unterliegen somit dem Bestattungsgesetz des Freistaates Bayern. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden. Das gilt auch für Urnen, diese dürfen also nicht nach Hause genommen werden. Allerdings kann in Bayern eine Bestattung außerhalb eines Friedhofs bei der zuständigen Behörde beantragt werden, also der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

        Das bayerische Bestattungsgesetz macht keine Angaben zu dem Zeitraum, in dem die Leiche überführt werden muss, die Überführung muss aber zeitnah erfolgen. In anderen Bundesländern ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden üblich. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Bis zur Beerdigung dürfen in Bayern höchstens vier Tage vergehen. Bayern gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.

        Wird die Leiche unverbrannt in der Erde beigesetzt, spricht man von einer Erdbestattung. Die wichtigsten Alternativen sind das Urnenbergräbnis und die Seebestattung. Nach diesem Schritt werfen die Trauergäste oft symbolisch Erde auf den Sarg, bevor die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder verschlossen wird. Üblicherweise geht diesem Prozess eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voran.

        Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
        Waren bis vor rund 150 Jahren in Deutschland fast alle Beisetzungen Erdbestattungen, so sind es aktuell nur noch rund ein Viertel.

        Es kann besser sein, keine Blumen mitzubringen, wenn die Familie des Verstorbenen dies ausdrücklich wünscht oder wenn die religiösen oder kulturellen Traditionen keine Blumen bei Beerdigungen vorsehen. Stattdessen könnten Sie Kondolenzkarten, eine Spende für wohltätige Zwecke, eine Gedenktafel, ein Buch, ein Fotoalbum oder eine Erinnerungsgabe mitbringen. Auf diese Weise können Sie zeigen, dass Sie mitfühlen und dabei die persönlichen Wünsche und Bräuche berücksichtigen.