Bestatter in Friedrichsdorf Taunus

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      • Beerdigung Pietät Antmann, Inh. Ralph Klein

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        Hugenottenstr. 85 a
        61381 Friedrichsdorf

      • Abschieds- und Bestattungshaus Mest Schüler

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        Haingasse 9
        61348 Bad Homburg v. d. Höhe

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      • Beerdigung Pietät Schröder-Vögtle

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        Haingrabenstr. 5
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      • Beerdigungs-Institut FRITZ ECKHARDT

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        Hessenring 85
        61348 Bad Homburg v. d. Höhe

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      • Bestattungen Cloos Bestattungsinstitut Naturbestattungen Erledigung der Formalitäten

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        Schmaler Weg 2
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      • Föller Nachfolger Inh. Stefan Vogl Bestattungsinstitut

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      • Bestattungs-Institut Fritz Eckhardt

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      • Eckhardt Fritz Bestattungs-Institut Inh. M.-A. Zahradnik

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        61381 Friedrichsdorf

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      Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

      Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
      Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
      Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

      Die Bestattungskosten in Friedrichsdorf können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.

      Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
      Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Friedrichsdorf nachzufragen.
      Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
      Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

      Typischerweise können Sie als nächster Angehöriger den Bestatter bestimmen, der die Bestattung für einen Verstorbenen arrangiert. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine große Rolle, um den passenden Bestatter in Friedrichsdorf zu finden.. Es ist von Vorteil, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie müssensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.

      Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten den Prozess einer Bestattung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Bestattung zu planen.

      • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
      • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
      • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
      • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
      • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
      • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
      • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
      • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
      • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
      • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
      • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
      • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
      • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
      • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
      • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
      • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
      • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
      • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
      • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
      • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
      • Bitte beachten Sie, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund unterscheiden können. Vergewissern Sie sich, dass Sie die lokalen Vorschriften und die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie ernstnehmen.

        Wenn Sie bisher nichts von Friedwäldern oder einer Friedwald-Bestattung gehört haben, ist dies nicht verwunderlich. Denn diese Bestattungsalternative ist relativ jung, freut sich aber immer größerer Beliebtheit. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Sie möchten eine Friedwald-Bestattung an einem nahegelegenen Ort von Friedrichsdorf planen? Dann gibt es diese Möglichkeit nicht weit entfernt in den Friedwäldern Weilrod bei Altweilnau (Hochtaunuskreis) oder auch Dietzenbach (Landkreis Offenbach). Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.

        Die Dauer der Vorbereitung einer Beerdigung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wünsche der Familie, religiöse oder kulturelle Traditionen, die Verfügbarkeit des gewünschten Friedhofs und des Bestatters sowie rechtliche Anforderungen. In der Regel dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, um eine Beerdigung zu organisieren. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für die Organisation der Zeremonie, die Auswahl eines Sargs oder einer Urne, die Koordinierung von Blumen, Musik und anderen Details. In einigen Fällen, wie bei internationalen oder komplexen Bestattungen, kann die Vorbereitungszeit jedoch länger sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten. Eine Vorsorge für die Bestattung kann dazu beitragen, den Planungsprozess schneller und reibungsloser zu gestalten.

        Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

        Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
        Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

        Ein Bestatter erweist sich als einfühlsamer Unterstützer während einer emotional herausfordernden Zeit. Hauptaugenmerk des Bestatters ist es, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Feinheiten, wie die Auswahl der Beerdigungslieder, und hilft bei der Entscheidung über den passenden Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Ebenso kümmert sich der Bestatter um offizielle Aufgaben und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese akribische Planung entlastet die Angehörigen enorm und schafft Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.

        In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Begräbnisse bestimmten Richtlinien, die eine respektvolle Totenruhe garantieren sollen. Die existierenden Bestimmungen zum Bestattungswesen sind hierbei Sache der Bundesländer. Im Rahmen des Bestattungszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Eine Ausnahme gilt bei den Bestattungsarten für die Bestattung auf See und mittlerweile auch in Bremen und vereinzelt weiteren Bundesländern, wo es erlaubt ist, die Asche eines Angehörigen auf einer Freifläche zu verstreuen. Dass man die Urne samt Asche mit nach Hause nehmen darf, wie in anderen Ländern zB. üblich, ist hierzulande nicht möglich. Insgesamt 23 Friedhöfe liegen im Einzugsgebiet von Friedrichsdorf, z.B. der Alte Friedhof in 61381 Köppern oder der Friedhof Burgholzhausen (Rodheime Straße) in 61381 Burgholzhausen vor der Höhe. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.

        Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Diese Wahl hängt oft von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, unterliegen aber bestimmten Anforderungen, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Hessen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

        Einfühlsamkeit gegenüber den Bedürfnissen der Trauernden ist bei einer Beileidsbekundung von großer Bedeutung. Beginnen Sie mit einem herzlichen Ausdruck des Beileids, indem Sie Ihr tiefes Mitgefühl ausdrücken. Erwähnen Sie den Verstorbenen beim Namen und teilen Sie gegebenenfalls persönliche Erinnerungen, um zu zeigen, wie viel er oder sie Ihnen bedeutet hat. Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, Unterstützung und Trost anzubieten, und machen Sie deutlich, dass Sie in dieser schweren Zeit an der Seite der Trauernden sind. Ermutigen Sie dazu, sich an die positiven Momente mit dem Verstorbenen zu erinnern und betonen Sie, dass seine Güte und Wärme in den Herzen weiterleben werden. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, in einer Trauerkarte aufrichtig und respektvoll zu sein. Jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise, daher ist es wichtig, einfühlsam auf die Bedürfnisse der Trauernden einzugehen. Wenn sie ein tröstendes Zitat hinzufügen wollen, könnten Sie sich von diesen Trauersprüchen inspirieren lassen:

        * "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können." (Jean Paul) * "Trauer ist der Preis, den wir für Liebe zahlen." (Queen Elizabeth II) * "Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." (Albert Schweitzer)

        Trifft der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regeln, sind im Todesfall zwei Tage Sonderurlaub vorgesehen, wenn die Partnerin oder der Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstorben sind. Der aus $ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete Anspruch kann allerdings vertraglich in eine unbezahlte Abwesenheit umgewandelt werden. Viele Tarifverträge sind aber großzügiger. Sie sehen eine bezahlte Abwesenheit teilweise auch beim Tod von Geschwistern, manchmal auch der Schwiegereltern vor, dann aber oft nur einen Tag.

        Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

        Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
        Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

        Wenn jemand heute in Hessen verstirbt, hängt der Zeitpunkt des Begräbnisses von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. Gemäß § 8 BestG werden die Bestattungsfristen in Hessen festgelegt. Gewartet werden muss mindestens 48 Stunden, während die längste Frist bis zur Erdbestattung 96 Stunden beträgt.