Bestatter in Everswinkel

Treffer 1-5 von 5
        Filtern nach Rubriken
        Filter ausblenden
      • Das Örtliche Angebotsservice
        Erhalten Sie innerhalb weniger Tage Rückmeldung interessierter Anbieter für Ihr Vorhaben.
        • Einfache und schnelle Auftrags­erstellung
        • Keine Anmeldung notwendig
      • Premiumtreffer (Anzeigen)
      • Kundenlogo von Hankemann Bestattungshaus

        Hankemann Bestattungshaus

        1.01.01.01.01.04 Bewertungen
        Bestattungen

        Grabbehof 1
        48231 Warendorf

      • Kundenlogo von Lückemeyer Bestattungen

        Lückemeyer Bestattungen

        Bestattungen

        Zum Hilgenbrink 22
        48336 Sassenberg

        Angebot einholen
      • Standardtreffer
      • Kundenlogo von Hartmann Bestattungen

        Hartmann Bestattungen

        Bestattungen

        Grothues 11
        48351 Everswinkel

      • Kundenlogo von Huerkamp Bestattungen

        Huerkamp Bestattungen

        Bestattungen

        Lambertusplatz 1
        48231 Warendorf - Hoetmar

      • Bestattungshaus Huerkamp GmbH

        Bestattungen

        Am Magnusplatz 14
        48351 Everswinkel

      1 von 1

      Eintrag hinzufügen
      Ihre Meinung zählt.
      Ihre Meinung zählt!
      Was gefällt Ihnen gut?
      Was sollen wir verbessern?
      Jetzt Feedback geben!

      In der Regel kann eine Beisetzung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Es ist möglich, im Voraus Vorsorge für eine schnelle und reibungslose Bestattung zu treffen. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Sollten Sie mit der Organisation einer Beerdigung betraut sein, ist es ratsam, nach Wünschen oder einer vorab getroffenen Bestattungsvorsorge des Verstorbenen zu fragen.

      Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Falls Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald bei Everswinkel interessieren, ist eventuell das Angebot der Friedwälder Münsterland bei Freckenhorst (Kreis Warendorf) oder Möhnesee bei Delecke (Kreis Soest) für Sie geeignet. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.

      Typischerweise können Sie als nächster Angehöriger sich den Bestatter aussuchen, der die Bestattung für einen Verstorbenen umsetzt. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Die Bestattersuche kann durch Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es ist ratsam, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie müssensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer emotional belastenden Situation eine bedeutende Rolle spielt.

      In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Entscheidung hängt oftmals von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls legal, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bei der Organisation einer Bestattung in Nordrhein-Westfalen ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

      Die Aufgabe eines Bestatters besteht darin, alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung zu übernehmen und zu koordinieren. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt diverse Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Erledigung von Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Gewöhnlich übernimmt ein Bestattungsunternehmen alle genannten Verantwortlichkeiten und bietet ergänzend dazu Zusatzdienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen an. Der Bestatter regelt somit sämtliche erforderlichen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten.

      Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

      Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
      Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
      Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

      Die Kosten für eine Beerdigung in Everswinkel sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.

      Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
      Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Everswinkel erfragt werden.
      Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
      Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

      Der Bestatter kann bei den notwendigen Formalitäten behilflich sein. Dafür benötigt er oft verschiedene Dokumente. Andere sind für die Beerdigung selbst unerlässlich.

      Die Sterbeurkunde nimmt eine Schlüsselrolle im Bestattungsprozess ein, da ohne dieses Dokument keine Beisetzung durchgeführt werden kann. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Einreichung des Antrags helfen. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, sind die Nachweise mitzubringen.
      Zudem sind alle Dokumente wichtig, in denen der oder die Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche niedergelegt hat. Des Weiteren werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Bei Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzulegen.
      Des Weiteren kann das Bestattungsunternehmen Unterstützung bei der Beschaffung zusätzlicher Dokumente bieten, wie zum Beispiel Unterlagen für die Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es empfohlen, sämtliche benötigte Dokumente gemäß unserer Checkliste griffbereit zu haben, sofern sie bereits vorhanden sind.

      Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Wenn Sie eine Bestattung organisieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

      • Den Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen herstellen

      • Dokumente vorbereiten

      • Art der Bestattung festlegen

      • Überführung des Verstorbenen

      • Organisation der Trauerfeier

      • Sarg, Grab oder Urne wählen

      • Aufbahrung gewünscht?

      • Gedenkkarten und Todesanzeige

      • Blumen, Grabschmuck, etc.

      • Organisation eines Leichenschmaus

      • Grabpflege regeln

      • Absprachen mit dem Bestattungsunternehmen

      • Erledigung weiterer bürokratischer Angelegenheiten nach der Bestattung

        Die vorliegende Checkliste bietet eine grobe Richtschnur Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Vorlieben der Familie zusätzliche Schritte erforderlich sind.

      • Anwohnern von Everswinkel sollten Friedhöfe wie der Katholische Friedhof in Everswinkel Schmaler Kamp oder der Friedhof in 48231 Warendorf bekannt sein, diese liegen nämlich in direkter Lage in der Region Everswinkel. Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser besagt, dass Bestattungen nur an einem dafür vorgesehenen Ort stattfinden dürfen - im Grunde also dem Friedhof. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich übergeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Pflege des Grabes und die generelle Gestaltung regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, wie in der Region Everswinkel auch.

        Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Bestattungen in Everswinkel gilt somit das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden.

        Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen höchstens fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

        Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

        Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
        Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

        Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.

        Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.

        Für gläubige Muslime und orthodoxe Juden ist die Erdbestattung Pflicht, dagegen erlaubt die katholische Kirche seit 1963 auch Feuerbestattungen, die evangelische bereits seit über 100 Jahren. Neben religiösen Gründen spricht für die Erdbestattung die Nachhaltigkeit. Der Körper wird durch die Verwesung wieder Erde. Allerdings benötigt eine Erdbestattung mehr Fläche, was auch die Kosten erhöht. Zudem wird die Leiche vor der Beerdigung meist gepflegt, was ebenfalls Geld kostet. Unterm Strich ist eine Feuerbestattung meist deutlich günstiger. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist, dass sie nur auf einem Friedhof stattfinden kann. Für die Beerdigung von Urnengräbern kommen auch Friedwälder infrage.
        Der Anteil der Erdbestattungen liegt in Deutschland zwischen vier Prozent in Berlin und 31 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Noch in den 1960er Jahren wurden mehr als 90 Prozent der Toten unverbrannt beerdigt.