Bestatter in Bad Kreuznach

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  • Bad Kreuznach
    PLZ 555..
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  • Bad Münster am Stein-Ebernburg
    PLZ 555..
    06708
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        • Bestattungsinstitut Partenheimer

          Bestattungen

          Wilhelmstr. 10
          55543 Bad Kreuznach

        • Grünewald Bestattungsinstitut

          1.01.01.01.00.522 Bewertungen
          Meinungsmeister
          Bestattungen

          Poststr. 8
          55545 Bad Kreuznach

        • Standardtreffer
        • Beerdigungsinstitut Zorn GmbH

          Bestattungen

          Mannheimer Str. 229
          55543 Bad Kreuznach

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        • Bestattungen Trapp, Inh. Olaf Zorn-Rath

          Bestattungen

          Schloßgartenstr. 7
          55583 Bad Kreuznach - Bad Münster-Ebernburg

        • Bestattungshaus Petra Schaller e.K.

          Bestattungen

          Schulstr. 18
          55595 Hargesheim

        • Bestattungsinstitut Partenheimer

          Bestattungen

          Wilhelmstr. 10
          55543 Bad Kreuznach

        • Bestattungsinstitut Zorn GmbH

          Bestattungen

          Mannheimer Str. 229
          55543 Bad Kreuznach

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        • Grünewald Bestattungsinstitut

          1.01.01.01.00.522 Bewertungen
          Meinungsmeister
          Bestattungen

          Poststr. 8
          55545 Bad Kreuznach

        • Partenheimer Bestattungsinstitut

          Bestattungen

          Wilhelmstr. 10
          55543 Bad Kreuznach

        • BECHTER Bestattungshaus

          1.01.01.00.00.06 Bewertungen
          Bestattungen

          Mannheimer Str. 187
          55543 Bad Kreuznach

        • Bestattungen Schmitt

          Bestattungen

          55543 Bad Kreuznach

        • Grünewald Bestattungen

          1.01.01.01.00.522 Bewertungen
          Meinungsmeister
          Bestattungen

          Poststr. 8
          55545 Bad Kreuznach

        • Trapp Bestattungen

          Bestattungen

          Schloßgartenstr. 7
          55583 Bad Kreuznach - Bad Münster-Ebernburg

        • Zorn GmbH Bestattungsinstitut

          Schreinereien

          Mannheimer Str. 229
          55543 Bad Kreuznach

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        Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich übergeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Pflege des Grabes und die generelle Gestaltung ist grundsätzlich und in den meisten Fällen von den Friedhofsverwaltern selbst in der Friedhofsordnung geregelt, wie in der Region Bad Kreuznach auch. Der Jüdische Friedhof in 55545 Bad Kreuznach oder zum Beispiel auch der Hauptfriedhof in 55543 Bad Kreuznach sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 8 Begräbnisstätten im Einzugsgebiet von Bad Kreuznach.

        Eine Bestattung ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Bestattung vorzubereiten.

        • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
        • Wichtige Unterlagen suchen
        • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
        • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
        • Bestimmung der Bestattungsform
        • Überführung des Leichnams
        • Sterbeurkunde ausstellen lassen
        • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
        • Termin für Bestattung festlegen
        • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
        • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
        • Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
        • Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
        • Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
        • Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
        • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
        • Räumung der Wohnung
        • Erbschein beantragen
        • Grabpflege organisieren
        • Bedenken Sie dabei, dass die Anforderungen und Traditionen je nach kultureller, religiöser und individueller Präferenz variieren können. Stellen Sie sicher, dass sowohl die Gesetze vor Ort als auch die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden.

          Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

          Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
          Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

          Die Kosten für Bestattungen in Bad Kreuznach variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

          Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
          Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Bad Kreuznach nachzufragen.
          Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
          Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

          Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

          Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
          Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
          Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

          Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Verschiedene Verantwortlichkeiten liegen in den Händen eines Bestatters: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel all diese Aufgaben und offeriert ebenso zusätzliche Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen. Der Bestatter regelt daher sämtliche erforderlichen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine rasche und reibungslose Lösung zu bieten.

          In Deutschland stehen den Hinterbliebenen beim Abschiednehmen von einer geliebten Person verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen rechtlich zulässig. Die Vorschriften können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen jedoch spezifischen Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Weltraumbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Rheinland-Pfalz ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

          Die Bestattersuche ist eine bedeutende Entscheidung, die gründlich getroffen werden sollte. Sie liegt in der Verantwortung eines nahen Verwandten des Verstorbenen. Bei der Auswahl sollten Sie auf den Ruf und die Erfahrung des Bestatters achten, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Bad Kreuznach zu finden. Überprüfen Sie, ob der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Kosten und Gebühren im Voraus. Zudem ist es essentiell, dass persönliche Unterstützung und einfühlsames Handeln gewährleistet sind, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine sorgfältige Prüfung und der Vergleich mehrerer Möglichkeiten wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Anforderungen zu finden.

          Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als alternative Bestattungsstätte dient. Wenn Sie eine Friedwald-Bestattung in der Nähe von Bad Kreuznach in Erwägung ziehen, bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Kirchheimbolanden (Donnersbergkreis) und Taunusstein bei Wehen (Rheingau-Taunus-Kreis) an. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.

          Die Planungsdauer einer Bestattung kann je nach Situation unterschiedlich sein.. In der Regel benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Arrangements zu treffen. In dieser Zeit können Angehörige die Details der Trauerzeremonie klären, den Ruheplatz wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.

          Die Wahl der passenden Musikstücke für eine Trauerfeier trägt dazu bei, eine tröstliche und besinnliche Atmosphäre zu schaffen. Bei einer Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis fünf Musikstücke ausgewählt. Zu den Liedern, die gerne für Bestattungen genommen werden, gehören unter anderem "My Way" von Frank Sinatra, "Fields of Gold" von Sting, das berührende "Amazing Grace", sowie "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole. Die Musikstücke sollten im besten Fall den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen reflektieren.

          Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

          Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
          Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

          Trifft der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regeln, sind im Todesfall zwei Tage Sonderurlaub vorgesehen, wenn die Partnerin oder der Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstorben sind. Der aus $ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete Anspruch kann allerdings vertraglich in eine unbezahlte Abwesenheit umgewandelt werden. Viele Tarifverträge sind aber großzügiger. Sie sehen eine bezahlte Abwesenheit teilweise auch beim Tod von Geschwistern, manchmal auch der Schwiegereltern vor, dann aber oft nur einen Tag.

          Man kann Blumen als traditionelles Geschenk betrachten, aber einige Angehörige ziehen persönlichere Gesten wie Kondolenzkarten oder Spenden für wohltätige Zwecke vor. Dies kann auch aus ökologischen Gründen geschehen, um die Umweltbelastung durch die Produktion von Schnittblumen zu reduzieren. Beachten Sie die spezifischen Wünsche der Familie und überlegen Sie, welche Form der Anerkennung geeignet ist. Ein Beispiel könnten Kondolenzkarten, eine Spende an eine wohltätige Organisation in Gedenken des Verstorbenen oder ähnliches sein.