Polizeistation Erbach
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Letzte Seite der Zeugenvernehmung des einzigen Zeugen des Polizeibeamten, stellv. Schiedsmannes und Bürgermeisters Horst Bitsch, des Zeugen Hans-Joachim Bonn aus Wörth am Main mit seiner völli abweichenden Version (!).
helmut125
am 06.07.2023 via dasoertlicheAussage des einzigen Zeugen des Polizeibeamten Horst Bitsch, obwohl laut Bitsch am 13. 08. 2019 vor dem Amtsgericht Michelstadt, 3. 000 Personen sowie sämtliche Gemeindevertreter und Mitarbeiter der Gemeinde Höchst seine Anzeige bezeugen können!
helmut125
am 06.07.2023 via dasoertlicheSeite 1 der Vernehmung des einzigen Zeugen des Polizeibeamten, stellv. Schiedsmannes und Bürgermeisters Horst Bitsch, der eine ganz andere Version schildert.
helmut125
am 06.07.2023 via dasoertlicheSeite 2 der Strafanzeige des Polizeibeamten, stellv. Schiedsmannes und Bürgermeisters Horst Bitsch.
helmut125
am 06.07.2023 via dasoertlicheSeite 1 der Strafanzeige des Polizeibeamten, stellv. Schiedsmannes und Bürgermeisters Horst Bitsch. Es fällt auf, dass die Strafanzeige an die Polizeistation in Höchst ging. doch diese leitete sie gewiss deshalb weiter, weil sie um den Wahrheitsgehalt der Anzeige wussten.
helmut125
am 06.07.2023 via dasoertlicheSeite 2 der Vortäuschung einer Straftat durch den Polizeibeamten, stellv. Schiedsmann und Bürgermeister Horst Bitsch.
helmut.klezl@gmail.com
am 05.07.2023 via dasoertlicheSeite 1 der Strafanzeige des Polizeibeamten, stellv. Schiedsmannes und Bürgermeisters Horst Bitsch.
helmut.klezl@gmail.com
am 05.07.2023 via dasoertlicheSeite 2 der Stellungnahme des Kriminaldirektors Brack auf meine Beschwerde hin. Seine Überzeugung, in Zukunft ein stets korrektes Verhalten der Beamten dieser polizei zu erfahren, hat sich leider nicht bestätigt. Was ist auch von der Polizei eines Staates zu erwarten, der ein Rechtsstaat nicht ist, wie der kirchliche Missbrauchsskandal zeigt.
klezl1
am 27.11.2022 via dasoertlicheSeite 1 der Stellungnahme des Kriminaldirektors Brack auf meine Beschwerde hin. Zunächst gibt er nur seine Meinung wieder, ohne auf die Pflichten eines Polizisten einzugehen. Weder wird das Verhalten des Beamten als schuldhaft erwähnt, noch gerügt. Ob eine Sache beweisfähig ist oder nicht, ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei!
klezl1
am 27.11.2022 via dasoertlicheFOTOS HINZUFÜGEN