Ballonreisen Schäfer
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Otto2015 am 06.12.2021
Für mich eine Frechheit! Gerne das Geld für den Gutschein nehmen. Und dann die Ballonreise verwehren, weil die Gültigkeitsdauer für Gutschein (wegen COVID-19) abgelaufen war. Mit dem Hinweis: ich hätte ja während des Lockdowns fliegen können. Denn dieser bezog sich ja nicht auf Ballonreisen….Ernsthaft ???
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