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LO IT-Service Informatikservice
Bewertung 3 von 12
  • Jens-Uwe Seidnitz am 11.07.2020

    Bin mit meinem defekten Notebook hin, bekam Pfusch. Zum Ablauf: Die Klappfunktion AUF und ZU ging nur bei leichtem Knacken. Sehr freundliche Behandlung anfangs, ohne Masken. Der Reparateur rief mich später verständlich an, dass ihm der Austausch einiger Elemente nicht gelingt. Ich bat ihn, den PC in den Anfangszustand zurückzuversetzen, werde das Gerät wie vorher aufgedeckt nutzen. Ergebnis: ich kann das Notebook nicht mehr schließen, weil nichtpassende Scharniere unverlangt eingebaut wurden, sodass ich es nicht mehr schließen kann. Obwohl der "IT-Service" das Gerät erfolglos bearbeitete, wurde für eine unangekündigte Tiefendiagnose 91,64 berechnet. Kosten wie Ersatzteilbeschaffung wurden angekündigt. Ob der Apparat in Ordnung ist? Den irakstämmigen Leuten antwortete ich, dass das Innenleben des PC gut funktioniere. Sachlage: Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Weil ein Reparaturvertrag ein Werkvertrag iSd § 631 Abs. 1 BGB ist, kann die Vergütung erst für die erfolgreiche Reparatur verlangt werden, und nicht wie bei einem Dienstvertrag für das Bemühen, eine Reparatur zu versuchen. Die Herausgabe des PC geschah erpresserisch nach Zahlung von 100 €. Einwände gingen im ausländisch-deutschen Kauderwelsch des Geschäftsführers unter. Die Krücke wurde aufgedeckt aus dem Laden getragen. Ein Schurkenstück im bürgerlichen Ambiente von Schöneberg.

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