Krankengymnastik in Ehingen a.Ries

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    Krankengymnastik gilt als zentraler Teil der Physiotherapie. Sie wird beispielsweise nach Knieoperationen eingesetzt, um die Bewegungsabläufe bei den Betroffenen zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen zu lindern.

    Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.

    In Ehingen am Ries und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik durchführen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf dasoertliche.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.

    Krankengymnastik ist eine bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Viele Krankenkassen bieten Präventionsprogramme, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Jede Versicherung legt ihre eigenen Richtlinien fest, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.

    Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Präventivleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.