Bestatter in Warendorf

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          48231 Warendorf

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          Lückemeyer Bestattungen

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          Zum Hilgenbrink 22
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          Hartmann Bestattungen

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          48231 Warendorf

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          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Bestattungen

          Everswinkeler Straße 12
          48231 Warendorf - Freckenhorst

        • Bestattungshaus Huerkamp GmbH

          Bestattungen

          Lambertusplatz 1
          48231 Warendorf-Hoetmar

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        Die Kosten für eine Beerdigung in Warendorf sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.

        Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
        Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Warendorf nachzufragen.
        Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
        Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

        Einen Bestatter zu bestimmen liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Warendorf zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Mitgefühl und hoher Professionalität auftritt. Es ist wichtig, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

        Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

        • Mit dem Bestattungsdienst in Kontakt treten

        • Sorgen Sie rechtzeitig für die Vorbereitung der Dokumente.

        • Art der Bestattung bestimmen

        • Den Verstorbenen überführen

        • Organisation der Trauerfeier

        • Sarg, Grab oder Urne auswählen

        • Aufbahrung gewünscht?

        • Gedenkkarten und Todesanzeige

        • Blumenschmuck

        • Organisation eines Leichenschmaus

        • Grabpflege regeln

        • Absprachen mit dem Bestattungsunternehmen

        • Nach der Beerdigung oder Bestattung sind noch verschiedene bürokratische Angelegenheiten zu erledigen.

          Denken Sie daran, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass die die Gesetze vor Ort eingehalten und die besonderen Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigt werden.

        • Als ganz moderne und alternative Form zur bekannten Sarg- und auch zur Seebestattung gilt die Beisetzung im sogenannten Friedwald. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise. Für eine natürliche Beisetzung im Friedwald nahe Warendorf kann sich zum Beispiel der Friedwald Münsterland bei Freckenhorst (Kreis Warendorf) oder der Friedwald bei Bramsche (Landkreis Osnabrück) anbieten.

          Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Präferenzen, kirchliche Sitten, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. In den meisten Fällen dauertdie Ausrichtung einer Beerdigung etwa 7 bis 14 Tage. Diese Zeit ermöglicht es, die Gedenkfeier, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gewissenhaft zu arrangieren. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, den organisatorischen Aufwand bei der Planung einer Beerdigung zu minimieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

          Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

          Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
          Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

          Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Die Tätigkeiten eines Bestatters beinhalten die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Üblicherweise trägt ein Bestattungsunternehmen alle genannten Verantwortlichkeiten und bietet auch Zusatzdienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen an. Auf diese Weise sorgt der Bestatter für die Durchführung aller notwendigen Schritte, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Hinterbliebenen eine schnelle und reibungslose Lösung zu ermöglichen.

          Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Jedoch gibt es in den Küstenregionen eine Ausnahme, nämlich die Seebestattung (letzte Ruhe im Wasser) an der Ostsee und der Nordsee. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich heraus gegeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Grabgestaltung und Grabpflege wird aber unter Umständen in der Friedhofsordnung direkt geregelt, wie in der Region Warendorf auch. Warendorf und Umland zählt 4 Friedhöfe:

          • (48231 Warendorf)
          • Friedwald Münsterland (48231 Freckenhorst Freckenhorst)
          • Neuer Friedhof (48231 Freckenhorst Freckenhorst)
          • Alter Friedhof (48231 Freckenhorst Freckenhorst)
          • In Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Oftmals wird diese Auswahl von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen geleitet. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Schutz der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

            Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.

            Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

            Die harmonische Liedauswahl einer Trauerfeier oder Beerdigung hat eine große Bedeutung, um eine respektvolle Atmosphäre zu schaffen und Erinnerungen zu würdigen. In der Regel werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Lieder gespielt, deren Auswahl mit Bedacht erfolgen sollte. Diese Lieder können dazu beitragen, den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen angemessen zu repräsentieren. Beliebte Stücke für Trauerfeiern sind "Fields of Gold" von Sting, "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole, "You Raise Me Up" von Josh Groban sowie "Tears in Heaven" von Eric Clapton. Ebenso empfohlen werden oft "Ave Maria" von Franz Schubert und "Wind Beneath My Wings" von Bette Midler. Die Liedauswahl kann eine beruhigende und tröstende Wirkung haben, weshalb es von großer Bedeutung ist, Stücke auszuwählen, die dem Verstorbenen gerecht werden und den Angehörigen Trost spenden.

            Laut dem deutschen Bestattungsgesetz sind Seebestattungen auf offener See, also an Nord- und Ostsee im Allgemeinen nicht verboten. Auf bzw. in Binnengewässern ist diese Art der Bestattung hingegen untersagt. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Zuerst müssen Sie sich die Genehmigung in der Regel von der örtlichen Friedhofsverwaltung oder einem Standesamt ausstellen lassen. Dann wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Da das Verstreuen der Asche auf dem Meer in Deutschland nicht gestattet ist, muss diese in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben werden. Vor der eigentlichen Seebestattung kann eine Trauerfeier abgehalten werden, entweder an Land oder auf dem Schiff. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird während der Seebestattung ins Wasser gelassen. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen in der Regel eine Urkunde, die den Ort und das Datum der Seebestattung bestätigt. Es ist ratsam, sich frühzeitig an ein Bestattungsunternehmen zu wenden, das Erfahrung mit Seebestattungen hat, um den Prozess reibungslos zu gestalten und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

            Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.

            Die Erdbestattung ist für gläubige Muslime und orthodoxe Juden zwingend vorgeschrieben, während die katholische Kirche Feuerbestattungen seit 1963 erlaubt und die evangelische Kirche dies bereits seit über 100 Jahren praktiziert. Neben religiösen Motiven gibt es auch ökologische Gründe, die für die Erdbestattung sprechen, da der Körper durch Verwesung wieder in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Fläche, was die Kosten erhöht. Außerdem ist der Sarg bei einer Erdbestattung oft aufwändiger und die Leiche wird üblicherweise zuerst präpariert, was ebenfalls Geld kostet. Alles in allem ist eine Feuerbestattung in der Regel kostengünstiger. Außerdem ist die Beisetzung bei Erdbestattungen nur auf einem Friedhof erlaubt.
            Der Anteil der Erdbestattungen liegt in Deutschland zwischen vier Prozent in Berlin und 31 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Noch in den 1960er Jahren wurden mehr als 90 Prozent der Toten unverbrannt beerdigt.

            Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

            Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
            Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

            Üblicherweise wird in Nordrhein-Westfalen die große Mehrheit der Menschen in einem Urnengrab beigesetzt, die klassische Erdbestattung kommt immer seltener vor. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Bei dieser auch Kokon-Bestattung genannten Form wird der Körper zunächst in ein sargähnliches, aber isoliertes Behältnis gelegt. Dort zersetzt sich der Körper innerhalb von 40 Tagen. Anschließend wird die Erde beigesetzt.

            Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
            Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
            Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
            Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
            Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Warendorf können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.