Bestatter in Schwabach
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In der BRD unterliegen Begräbnisse bestimmten Vorgaben, die eine geordnete Bestattungskultur sichern sollen. Die anwendbaren Gesetze bezüglich Betattungen und Friedhofswesen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Insgesamt 10 Friedhöfe findet man im näheren Umkreis und in Schwabach selbst, zum Beispiel nämlich der Waldfriedhof in Schwabach Limbach oder der Hauptfriedhof in 91126 Wolkersdorf. Im deutschen Bundesgebiet herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Die Pflege und Hege des Grabes und seiner Komponenten auf einem Friedhof ist Angelegenheit der verantwortlichen Angehörigen. Daneben dürfen diese den Grabstein und den Grabschmuck, wie Pflanzengestecke, Kerzen und persönliche Gegenstände, individuell und nach eigenen Wünschen gestalten.
In Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Die Auswahl wird oft durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten beeinflusst. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls möglich, unterliegen allerdings bestimmten Auflagen, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es empfiehlt sich dringend, vor der Bestattungsplanung in Bayern ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für Bestattungen in Schwabach variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Schwabach nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter verständnisvoll und kompet agiert. Es ist wichtig, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend organisiert. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Bei der Organisation einer Bestattung ist eine sorgfältige Planung und Koordination notwendig, und es ist essenziell, die Unterstützung von Freunden und Familie einzubeziehen. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.
Die vorliegende Checkliste bietet eine allgemeine Übersicht. Abhängig von den individuellen Umständen der Angehörigen könnten zusätzliche Aufgaben notwendig sein. Es ist auch ratsam, diese Angelegenheiten frühzeitig zu regeln, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Der Friedwald ist ein ganz spezieller Ort, nämlich ein Wald, der als naturnahe Begräbnisstätte dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Falls für Sie eine Bestattung in einem Friedwald nahe bei Schwabach in Frage kommt, dann gibt es diese Möglichkeit nicht weit entfernt in den Friedwäldern Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) oder auch Fränkische Schweiz bei Breitenbach (Landkreis Forchheim). Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Die Vorsorge für die Beerdigung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Voraus Ihre eigene Beisetzung festzulegen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Zeremonie und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unvorhergesehene finanzielle Belastungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Präferenzen werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Organisation einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Der Bestatter übernimmt sämtliche organisatorischen und praktischen Aufgaben, die mit einer Beerdigung verbunden sind. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt diverse Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Koordination und Organisation der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Üblicherweise trägt ein Bestattungsunternehmen all diese Aufgaben und bietet auch zusätzliche Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen an. Der Bestatter übernimmt folglich alle erforderlichen Schritte, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Hinterbliebenen eine zügige und problemlose Lösung anzubieten.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Der Anteil der Erdbestattungen liegt in Deutschland zwischen vier Prozent in Berlin und 31 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Noch in den 1960er Jahren wurden mehr als 90 Prozent der Toten unverbrannt beerdigt.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst von einem Arzt offiziell für tot erklärt. Die Angehörigen kontaktieren dann ein Bestattungsunternehmen, um die Organisation zu planen. Gemeinsam wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung erfolgt. Der Verstorbene wird für die Einäscherung vorbereitet, einschließlich Reinigung und Vorbereitung des Körpers. Die Einäscherung selbst erfolgt im Krematorium, wobei der Verstorbene bei hohen Temperaturen verbrannt wird, bis nur Aschereste übrig sind. Diese werden in einer Urne aufbewahrt und können dann beigesetzt werden. Es kann vor oder nach der Einäscherung eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden, abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Der genaue Ablauf kann je nach individuellen Vorlieben und örtlichen Bestimmungen variieren.
Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.
Trauerfeiern können mit oder ohne Bestattung ablaufen. In ersterem Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, hören Reden, Gebete und Musik, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium erfolgt. Ein anschließender Leichenschmaus lädt zur Reflexion über die gemeinsame Zeit mit dem Verstorbenen ein. Ohne eine Beerdigung wird dem Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen Respekt gezollt. Dabei werden auch Ansprachen und Musik dargeboten. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Je nach persönlichen Wünschen variiert die Dauer der Trauerfeier und kann mehrere Stunden oder gar einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.
Das Begräbnis in Bayern findet oft innerhalb einer Woche statt, jedoch gibt es hier keine einheitlichen Gepflogenheiten. Die genaue Zeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter kulturelle, religiöse und rechtliche Vorschriften, die Präferenzen der Familie, die Verfügbarkeit des Friedhofs, die Notwendigkeit einer Autopsie oder anderer Untersuchungen und vieles mehr. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. Gemäß § 19 BestVO muss in Bayern eine Erdbestattung innerhalb von 96 Stunden stattfinden, jedoch gibt es keine weiteren Vorgaben zum Bestattungszeitpunkt - etwa in Bezug auf eine Einäscherung.