Bestatter in Merzig

Treffer 1-9 von 9
        Filtern nach Rubriken
          Filtern nach Stadtteilen
          Filter ausblenden
        • Das Örtliche Angebotsservice
          Erhalten Sie innerhalb weniger Tage Rückmeldung interessierter Anbieter für Ihr Vorhaben.
          • Einfache und schnelle Auftrags­erstellung
          • Keine Anmeldung notwendig
        • Standardtreffer
        • Becker Klaus

          Bestattungen

          Hasenstr. 2 a
          66663 Merzig - Hilbringen

        • Becker Klaus Beerdigungsinstitut Omnibusbetrieb

          Bestattungen

          Hasenstr. 2 a
          66663 Merzig - Hilbringen

        • Bestattungen Gantner-Meyer

          Bestattungen

          Zum Altenberg 11
          66663 Merzig - Schwemlingen

        • Dillschneider Bestattungen GmbH

          Bestattungen

          Hasenstr. 4
          66663 Merzig - Hilbringen

        • Geier Franz-Josef Bestattungen

          Bestattungen

          Karlstr. 11
          66663 Merzig - Brotdorf

        • Maxheim Bestattungen, Schreinerei und Beerdigungsinstitut

          Bestattungen

          Torstr. 19 A
          66663 Merzig

        • Spath Beerdigungsinstitut

          Bestattungen

          Zur Bahnbrücke 15
          66663 Merzig - Bietzen

        • Weber Beerdigungsinstitut

          Bestattungen

          Josefstr. 26
          66663 Merzig

        • Bies Werner GmbH Bau- u. Möbelschreinerei Beerdigungsinstitut

          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Schreinereien

          Am Eisborn 5
          66663 Merzig - Brotdorf

        1 von 1

        Eintrag hinzufügen
        Ihre Meinung zählt.
        Ihre Meinung zählt!
        Was gefällt Ihnen gut?
        Was sollen wir verbessern?
        Jetzt Feedback geben!

        Ein Bestatter ist eine Person, die sich um alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung kümmert. Zu den Aufgaben eines Bestatters gehören unter anderem die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Koordination und Organisation der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Üblicherweise trägt ein Bestattungsinstitut all diese Aufgaben und offeriert ebenso zusätzliche Leistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen. Somit kümmert sich der Bestatter um sämtliche notwendigen Schritte, um eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und den Hinterbliebenen eine schnelle und problemlose Lösung zu ermöglichen.

        Die Regeln für Bestattungen ist in Deutschland Angelegenheit der einzelnen Länder. Die verbreitetste Vorgehensweise, um einem verstorbenen Verwandten die letzte Ehre zu erweisen, ist wahrscheinlich die Beerdigung auf dem Friedhof. In Merzig und der näheren Umgebung gibt es ingesamt 6 Friedhöfe:

        • Friedhof Brotdorf (66663 Brotdorf)
        • Friedhof Propsteistraße (66663 Merzig Merzig)
        • Friedhof Besseringen (66663 Merzig Besseringen)
        • Friedhof Menningen (66663 Merzig Menningen)
        • Friedhof Fremmersdorf (66780 Rehlingen-Siersburg Fremersdorf)
        • Friedhof Mettlach (66693 Mettlach Mettlach)
        • Einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, legen die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur fest. In Deutschland ist es demzufolge vorgeschrieben, dass Verstorbene ihre letzte Ruhestätte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort finden sollen. Die Urne als Andenken im eigenen Heim kommt hierzulande nicht in Frage. Die Seebestattung bildet unter den Bestattungsarten eine besondere Möglichkeit, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Dazu kommt auch, dass es mittlerweile in einigen wenigen Bundesländern, wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen, erlaubt ist, die Asche im Wind zu verstreuen. Dafür benötigt man aber auch eine entsprechende Genehmigung.

          Die Bestattungskosten in Merzig können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.

          Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
          Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Merzig nachzufragen.
          Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
          Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

          Für die Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten genügen dem Bestatter wenige Unterlagen, doch er steht zur Unterstützung bei den notwendigen rechtlichen Schritten bereit. Dafür sind oft zusätzliche Dokumente unerlässlich.

          Die Sterbeurkunde nimmt eine Schlüsselrolle im Bestattungsprozess ein, da ohne dieses Dokument keine Beisetzung durchgeführt werden kann. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Einreichung des Antrags helfen. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, sind die Nachweise mitzubringen.
          Ebenfalls von Relevanz sind alle Dokumente, in denen die beziehungsweise der Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des oder der Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Im Fall von Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuzeigen.
          Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.

          Die Beerdigung im Friedwald ist eine moderne Bestattungsform, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise. Sie möchten eine Beerdigung im Friedwald an einem nahegelegenen Ort von Merzig planen? Dann gibt es diese Möglichkeit nicht weit entfernt in den Friedwäldern Imsbach bei Tholey (Landkreis St. Wendel) oder auch Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken).

          In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Die Entscheidung wird häufig durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten beeinflusst. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. Gesetzlich zulässig sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Erhalt der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es empfiehlt sich dringend, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Saarland zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

          Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.

          Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
          Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
          Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

          Die Vorsorge für die Beerdigung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein festzulegen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Örtlichkeit und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unvorhergesehene finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Hilfe sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Organisation einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Falls Sie dafür verantwortlich sind, die Bestattung eines Verstorbenen zu arrangieren, prüfen Sie bitte, ob es Wünsche oder eine bereits erstellte Bestattungsvorsorge seitens des Verstorbenen gibt.

          Die Koordination einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

          • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
          • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
          • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
          • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
          • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
          • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
          • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
          • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
          • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
          • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
          • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
          • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
          • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
          • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
          • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
          • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
          • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
          • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
          • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
          • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
          • Es sollte in Betracht gezogen werden, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Vergewissern Sie sich, dass die lokalen Gesetze und die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.

            Die Wahl eines Bestatters liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität handelt. Es ist wichtig, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend organisiert. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

            Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

            Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
            Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

            Während in Deutschland laut Gesetz eine Bestattung im Wasser auf Binnengewässern, wie dem Bodensee oder großen Flüssen, nicht in Frage kommt, ist eine Seebestattung an Nord- und Ostsee, also auf freier See, hingegen allgemein gestattet. Davon abweichend können natürlich je Gemeinde oder je Bundesland besondere Vorschfiten gelten. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Zuerst müssen Sie sich die Genehmigung in der Regel von der örtlichen Friedhofsverwaltung oder einem Standesamt ausstellen lassen. Dann wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Da das Verstreuen der Asche auf dem Meer in Deutschland nicht gestattet ist, muss diese in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben werden. Vor der eigentlichen Seebestattung kann eine Trauerfeier abgehalten werden, entweder an Land oder auf dem Schiff. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird während der Seebestattung ins Wasser gelassen. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen in der Regel eine Urkunde, die den Ort und das Datum der Seebestattung bestätigt. Es ist ratsam, sich frühzeitig an ein Bestattungsunternehmen zu wenden, das Erfahrung mit Seebestattungen hat, um den Prozess reibungslos zu gestalten und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

            Bei Trauerfeiern werden Blumen oft als Geste des Mitgefühls mitgebracht. Meistens bevorzugt man hierbei weiße Blumen wie Lilien, Rosen oder Chrysanthemen, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.

            Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.

            Der Zeitpunkt für eine Beisetzung in Saarland nach dem Versterben eines Angehörigen kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In einigen Kulturen und Religionen gibt es spezifische Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Die Vorlieben der Hinterbliebenen sind entscheidend. Einige Familien bevorzugen eine schnelle Beerdigung, während andere möglicherweise mehr Zeit für Trauer und Vorbereitung benötigen. Es ist dabei oft ratsam, genug Zeit für Angehörige und Freunde einzuplanen, die möglicherweise von weit her reisen müssen, um an der Beerdigung teilzunehmen. In einigen Regionen kann darüber hinaus auch das Wetter eine Rolle spielen. Zum Beispiel könnten Wintermonate schwieriger für eine Beerdigung im Freien sein. Die Verfügbarkeit von Bestattungsunternehmen, Friedhöfen, Geistlichen oder Rednern kann zusätzlich den Zeitpunkt beeinflussen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. Nach saarländischem Recht dürfen Beerdigungen frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden (§§ 31, 32 BestG). Eine Erdbestattung darf höchstens 7 Tage nach dem Ableben durchgeführt werden, während die Frist für eine Urnenbestattung auf 3 Monate begrenzt ist.