Bestatter in Friedrichsthal Saar

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        • BESTATTUNGSINSTITUT THOME Inh.: Maritta Thome

          Bestattungen

          Wiesenstr. 22
          66280 Sulzbach/Saar - Altenwald

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        • BESTATTUNGEN JUNG Inh.: Werner Jung

          Bestattungen

          Heusweilerstr. 45
          66287 Quierschied - Fischbach

        • BESTATTUNGEN KRÖNER Inh.: Daniela Kröner

          Bestattungen

          Marienstr. 26
          66287 Quierschied

        • BESTATTUNGEN SCHMIDT Sabine u. Klaus Schmidt

          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Bestattungen

          Saarbrücker Str. 8
          66299 Friedrichsthal

        • SCHMIDT BEERDIGUNGSINSTITUT Inh. Stefan Schmidt

          Bestattungen

          St. Ingberter Str. / Ecke Klosterstr. 10
          66125 Saarbrücken - Dudweiler

        • SCHMIDT BEERDIGUNGSINSTITUT Inh.: Stefan Schmidt

          Bestattungen

          St. Ingberter Str. v 10
          66125 Saarbrücken - Dudweiler

        • TSCHUNKY BESTATTUNGSINSTITUT

          Bestattungen

          Sulzbachtalstr. 111
          66280 Sulzbach/Saar

        • Schmidt Klaus u. Sabine Bestattungen

          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Bestattungen

          Saarbrücker Str. 8
          66299 Friedrichsthal

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        Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

        Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
        Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
        Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

        Die Bestattungskosten in Friedrichsthal können stark variieren und hängen von den individuellen Umständen und Präferenzen ab. In der Regel liegen die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber erschwinglichere Optionen, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro erhältlich sind. Nach oben hin gibt es praktisch keine Begrenzung. Es ist ratsam, Ihre eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

        Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
        Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Friedrichsthal erfragt werden.
        Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
        Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

        Die Wahl eines Bestatters ist eine wichtige Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte. Sie liegt in der Verantwortung eines nahen Verwandten des Verstorbenen. Achten Sie vor allem auf den Ruf und die Erfahrung des Bestattungsunternehmens, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Friedrichsthal zu finden. Stellen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Kosten und Gebühren im Voraus. Zudem ist es essentiell, dass persönliche Unterstützung und einfühlsames Handeln gewährleistet sind, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine gründliche Recherche und Vergleich mehrerer Optionen wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

        Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Folgend finden Sie eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

        Planung der Bestattung:

        * Todesbescheinigung sicherstellen * Bestattungsdokumente organisieren * Bestattungsart bestimmen * Bestattungsort suchen * Trauerfeier organisieren

        Organisation der Bestattung:

        * Bestattungsunternehmen kontaktieren * Traueranzeigen verfassen * Blumendekoration organisieren * Trauerredner/Pfarrer auswählen * Musikalische Gestaltung bestimmen

        Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten:

        * Bestattungskosten sicherstellen * Erbangelegenheiten klären

        Details:

        * Bestattungskleidung bestimmen * Transport veranlassen * Auswahl und Vorbereitung der Grabstelle

        Nach der Bestattung:

        * Danksagungen versenden

        Denken Sie daran, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem Hintergrund, religiöser Zugehörigkeit und persönlichen Präferenzen stark unterscheiden können. Vergewissern Sie sich, dass sowohl die Gesetze vor Ort als auch die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigt werden.

        Friedwälder - das bedeutet die letzte Ruhe für geliebte Angehörige mitten im Wald, Eins werden mit der Natur. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin. Für eine Friedwald-Bestattung unweit von Friedrichsthal kann sich unter anderem der Friedwald bei Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) oder der Friedwald Imsbach bei Tholey (Landkreis St. Wendel) anbieten.

        Eine Beisetzung kann oft innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Ableben organisiert werden. In manchen Fällen, wie bei religiösen oder kulturellen Vorgaben, kann sie auch innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es länger dauern kann, etwa wenn es administrativen Aufwand oder spezielle Vorbereitungen erfordert. Die genaue Dauer hängt von individuellen Umständen und Wünschen ab, während ein professionelles Bestattungsunternehmen bei der Planung unterstützt. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann.

        Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

        Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
        Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

        Während Zeiten der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Begleiter. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser emotional herausfordernden Phase zu unterstützen. Von der Planung der Beisetzung bis zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Einzelheiten, wie die Auswahl der geeigneten Lieder für die Beisetzung, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung einfühlsamer Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Weiterhin obliegt es dem Bestatter, formale Angelegenheiten zu klären und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium sicherzustellen. Diese sorgfältige Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.

        In der BRD unterliegen Beisetzungen bestimmten Vorgaben, die eine rücksichtsvolle Totenruhe garantieren sollen. Die vorhandenen Bestimmungen zum Bestattungswesen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Im näheren Umkreis bzw. in Friedrichsthal selbst gibt es ingesamt 23 Friedhöfe, etwa den Friedhof Bildstock in Friedrichsthal Bildstock oder den Gemeindefriedhof in Friedrichsthal. Im Rahmen des im deutschen Bundesgebiet herrschenden sogenannten Friedhofszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Die Pflege und Hege des Grabes und seiner Komponenten auf einem Friedhof ist Angelegenheit der verantwortlichen Angehörigen. Daneben dürfen diese den Grabstein und den Grabschmuck, wie Pflanzengestecke, Kerzen und persönliche Gegenstände, individuell und nach eigenen Wünschen gestalten.

        In Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Legal sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls möglich, unterliegen jedoch spezifischen Anforderungen um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Saarland ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

        Für eine katholische Beerdigung bieten sich Lieder an, die den spirituellen Charakter der Feierlichkeit unterstreichen. Hierfür bietet sich zum Beispiel das Lied "Befiehl du deine Wege" an. Es drückt den Glauben an Gottes Führung aus. Oder "Nearer, My God, to Thee", das ein Klassiker ist, der die Nähe zu Gott betont. In der Regel werden bei einer katholischen Bestattung etwa drei bis fünf Lieder gespielt. Die Liedauswahl sollte bedacht getroffen werden, um den geistlichen Fokus der Zeremonie zu betonen und den Glauben des Verstorbenen zu würdigen. Jedes Lied kann dazu beitragen, Beistand zu leisten und die Verbindung mit Gott auszudrücken.

        Respektvolle Garderobe ist bei einer Beerdigung äußerst wichtig. Knigge-Empfehlungen raten dazu, dezente und dunkle Farben zu wählen, die Trauer und Respekt vermitteln. Männer sollten idealerweise einen dunklen Anzug oder eine schwarze Hose mit einem schwarzen Hemd tragen. Frauen können ein schlichtes, dunkles Kleid oder einen dunklen Hosenanzug wählen. Accessoires sollten dezent sein. Kinder können sich in dunkler, unauffälliger Kleidung zeigen, die ihrem Alter und der Situation angemessen ist. Wichtig ist, dass die Kleidung stilvoll und würdevoll wirkt, um den Anlass angemessen zu respektieren.

        Bei einer Erdbestattung wird die Leiche mit dem Sarg unverbrannt in das Grab hinabgelassen. Anschließend werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, ehe die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder geschlossen wird. Voraus geht dem meist eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst.

        Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
        Lag der Anteil der Erdbestattungen 1960 noch bei mehr als 90 Prozent, so ist der Anteil auf weniger als ein Viertel gefallen. In den östlichen Bundesländern hat sich das Verhältnis sogar gedreht, dort liegt der Anteil der Erdbestattungen nur noch zwischen zehn Prozent in Brandenburg und vier Prozent in Berlin.

        Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.

        Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
        In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
        Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

        Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

        Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
        Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.