Bestatter in Oer-Erkenschwick

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  • Oer-Erkenschwick
    PLZ 4573.
    0236.
  • Erkenschwick Stadt Oer-Erkenschwick
    PLZ 45739
    02368
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        • Mertens Bestattungshaus

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          Bestattungen

          Recklinghäuser Str. 25
          45721 Haltern am See

        • Bestattungen Wendschoff

          1.0Web Bewertungen vorhanden
          Bestattungen

          Stimbergstr. 103
          45739 Oer-Erkenschwick - Klein-Erkenschwick

        • Bestattungen Köller GmbH & Co. KG

          Bestattungen

          Westfalenstr. 47
          45661 Recklinghausen

        • Bestattungen Friedrich

          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Bestattungen

          Ahsener Str. 75
          45739 Oer-Erkenschwick

        • Standardtreffer
        • Bestattungen Wittstamm GmbH

          1.01.01.01.01.01 Bewertung
          Bestattungen

          Bochumer Str. 59
          45663 Recklinghausen

        • Bestattungshaus Schmülling

          1.01.01.01.01.04 Bewertungen
          Bestattungen

          Klein-Erkenschwicker-Str. 153
          45739 Oer-Erkenschwick - Klein-Erkenschwick

        • Konert Bestatter

          1.01.01.01.01.02 Bewertungen
          Bestattungen

          Hertener Str. 6
          45657 Recklinghausen

        • Schmülling

          1.01.01.01.01.04 Bewertungen
          Bestattungen

          Klein-Erkenschwicker-Str. 153
          45739 Oer-Erkenschwick - Klein-Erkenschwick

        • Schmülling & Schmülling OHG

          1.01.01.01.01.04 Bewertungen
          Bestattungen

          Klein-Erkenschwicker-Str. 153
          45739 Oer-Erkenschwick - Klein-Erkenschwick

        • Schulze Michael Bestattungen

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          Bestattungen

          Ewaldstr. 148
          45739 Oer-Erkenschwick

        • Bestattungen Schmülling oHG

          1.01.01.01.01.04 Bewertungen
          Bestattungen

          Klein-Erkenschwicker-Straße 153
          45739 Oer-Erkenschwick

        • Bestattungen Wendschoff Inh. U. Nowak E.K.

          Bestattungen

          Stimbergstr. 103
          45739 Oer-Erkenschwick - Klein-Erkenschwick

        • Bestattungen Wilkenshoff

          1.0Web Bewertungen vorhanden
          Bestattungen

          Stimbergstr. 104
          45739 Oer-Erkenschwick - Groß-Erkenschwick

        • Michael Schulze Bestattungen

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          Bestattungen

          Ewaldstraße 148
          45739 Oer-Erkenschwick - Rapen

        • Schulze Michael Kirchenmusiker

          Musik

          Rostocker Str. 9 A
          45739 Oer-Erkenschwick - Groß-Erkenschwick

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        Ein Bestatter kümmert sich um alle organisatorischen und praktischen Aufgaben im Zusammenhang mit einer Beerdigung. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und stellt auch zusätzliche Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen zur Verfügung. Der Bestatter regelt daher alle erforderlichen Maßnahmen, um eine würdevolle Beisetzung des Verstorbenen zu organisieren und den Hinterbliebenen eine schnelle und reibungslose Lösung zur Verfügung zu stellen.

        In der BRD gibt es genaue Vorgaben für Beisetzungen, die darauf abzielen, eine geordnete Kultur der Seelenruhe zu gewährleisten. Die gültigen Rechtsgrundlagen für Bestattungen sind hierbei Sache der Bundesländer. Der Waldfriedhof in Oer-Erkenschwick Klein-Erkenschwick oder hierneben der Zentralfriedhof in Recklinghausen Hillerheide sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 14 Begräbnisstätten im näheren Umkreis und in Oer-Erkenschwick selbst. Im Rahmen des im deutschen Bundesgebiet herrschenden Friedhofszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.

        In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Wahl hängt oftmals von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Gegebenheiten ab. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Legal sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die Bestimmungen können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, unterliegen allerdings bestimmten Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

        Die Bestattungskosten in Oer-Erkenschwick sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

        Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
        Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Oer-Erkenschwick wenden.
        Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
        Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

        In den meisten Fällen liegt es in Ihrer Hand als nächster Angehöriger, den Bestatter zu bestimmen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen durchführt. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsinstituten zur Wahl. Um den besten Bestatter in Oer-Erkenschwick für sich zu finden, berücksichtigen Sie Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es ist ratsam, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.

        Die Organisation einer Bestattung erfordert sorgfältige Planung und Koordination, und es ist wichtig, Unterstützung von Freunden und Familie in Anspruch zu nehmen. Folgend finden Sie eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

        • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
        • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
        • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
        • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
        • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
        • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
        • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
        • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
        • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
        • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
        • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
        • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
        • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
        • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
        • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
        • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
        • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
        • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
        • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
        • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
        • Die vorliegende Checkliste bietet eine grobe Richtlinie. Aufgrund der individuellen Vorlieben der Familie könnten weitere Schritte notwendig sein. Es ist auch ratsam, sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern, um den Stress während dieser anspruchsvollen Phase zu minimieren.

          Die Planungsdauer einer Bestattung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Bedürfnisse, religiöse Rituale, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Es ist üblich, dass die Organisation einer Beerdigung etwa 1 bis 2 Wochen in Anspruch nimmt. Diese Zeit ermöglicht es, die Zeremonie, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik sorgfältig zu organisieren. Bei speziellen Situationen, wie internationalen Beisetzungen, kann die Planungszeit variieren. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

          Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

          Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
          Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
          Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

          Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

          Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
          Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

          Die Friedwald-Bestattung ist eine modern und relativ neue Form, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Unweit von Oer-Erkenschwick befinden sich zum Beispiel die Friedwälder Hückeswagen oder Münsterland bei Freckenhorst (Kreis Warendorf). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Bestattung in einem Friedwald an. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.

          Vor einer Einäscherung muss zunächst ein Krematorium ausgesucht werden. Hierbei kann das Bestattungsunternehmen Unterstützung bieten. In vielen Regionen gibt es jedoch nur ein einziges Krematorium. Auch im Falle einer Verbrennung ist es üblich, den Leichnam zu säubern und vorzubereiten.

          Die Trauerfeier kann sowohl im Krematorium als auch später am Grab vollzogen werden. Im ersten Fall besteht die Möglichkeit, sich am offenen Sarg von der verstorbenen Person zu verabschieden. Die Einäscherung erfolgt in speziellen Öfen bei hohen Temperaturen und die verbleibenden Aschereste werden in einer Urne aufbewahrt, um sie auf unterschiedliche Weisen beizusetzen.
          Die entstehenden Kosten für eine Feuerbestattung können variieren, abhängig von der Wahl des Krematoriums, sind jedoch oft eine günstigere Alternative zur Erdbestattung. Der Zeitabstand zwischen dem Todesfall und der Einäscherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, im Regelfall beträgt sie nur wenige Tage. Wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Oer-Erkenschwick, um weitere Informationen zu erhalten.

          Eine Seebestattung ist eine Bestattungsoption, bei der die Asche eines Verstorbenen im Meer beigesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mithilfe einer speziell entwickelten biologisch abbaubaren Urne, die von einem Schiff aus ins Meer gegeben wird. Diese Form wird oft von Menschen gewählt, wenn die Verstorbenen eine enge Verbindung zum Meer hatten oder es deren Wunsch war, in einem maritimen Umfeld beigesetzt zu werden. Die Bestimmungen für Seebestattungen variieren von Ort zu Ort und erfordern Genehmigungen.Seebestattungen sind in Deutschland grundsätzlich an der Nordsee und Ostsee gestattet, aber nicht in Flüssen und Seen. Gedenkfeiern können vor oder nach der Bestattung stattfinden, um Abschied zu nehmen und Erinnerungen zu teilen.

          Die musikalische Gestaltung bei einer Beerdigung spielt eine große Rolle, um die Atmosphäre einfühlsam zu gestalten und Erinnerungen zu ehren. Üblicherweise werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Trauerlieder gespielt. Die Auswahl der Lieder sollte sorgfältig getroffen werden, um den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen widerzuspiegeln. Beliebte Liedoptionen für Trauerfeiern sind das berührende "Amazing Grace", Leonard Cohens "Hallelujah" sowie "My Way" von Frank Sinatra. "Fields of Gold" von Sting und "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole werden ebenfalls häufig gewählt. Die Liedauswahl kann sowohl beruhigend als auch tröstlich wirken, weshalb es wichtig ist, Lieder auszuwählen, die den Verstorbenen ehren und den Hinterbliebenen Trost spenden.

          Eine Trauerkarte sollte von Herzen kommende und aufrichtige Beileidsworte enthalten. Es ist wichtig, Beileidsbekundungen auszudrücken, die zu Ihrer Verbindung zum Verstorbenen und zur Familie passen. Ein persönlicher und aufrichtiger Ausdruck des Beileids hat oft mehr Bedeutung als abgeschriebene Sprüche. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser herausfordernden Zeit von großer Bedeutung sind. Wenn Sie dennoch einen Trauerspruch bevorzugen, könnte Sie dieses Zitat inspirieren: "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können." (Jean Paul)

          Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.

          Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
          Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.