Bestatter in Lemgo

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          • Bestattungen Garnjost

            Bestattungen

            Schlehdornweg 6
            32805 Horn-Bad Meinberg - Bad Meinberg

          • Das Bestattungshaus Halle & Kampe

            Bestattungen

            Breite Str. 1
            32657 Lemgo

          • Beerdigungsinstitut Lüttmann Bestattungen

            Bestattungen

            Pöstenweg 42
            32657 Lemgo

          • Bestattungen ,,Pietät" Strate GmbH & Co.

            Bestattungen

            Ehlenbrucher Str. 163-165
            32791 Lage

          • Standardtreffer
          • Halle & Kampe Das Bestattungshaus

            Bestattungen

            Breite Str. 1
            32657 Lemgo

          • Helms Bestattungen

            Bestattungen

            Breite Str. 54
            32657 Lemgo

          • Irina Sundermann Bestattungen

            Bestattungen

            Alte Schule 6
            32657 Lemgo - Hörstmar

          • Lüttmann Bestattungen Inh. Ingo u. Petra Siekmeier OHG

            Bestattungen

            Pöstenweg 42
            32657 Lemgo

          • Manuela Werner Beerdigungen Bestatter

            Bestattungen

            Steinweg 7
            32657 Lemgo

          • Sundermann Bestattungen

            Bestattungen

            Alte Schule 6
            32657 Lemgo - Hörstmar

          • Werner Manuela Beerdigungen Bestatter

            Bestattungen

            Steinweg 7
            32657 Lemgo

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          Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die persönliche Aushändigung der Asche bzw. Urne wird jedoch nicht erlaubt. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Grabgestaltung und Grabpflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, auch in der Region Lemgo. Ortskundigen von Lemgo sollten Friedhöfe wie beispielsweise der Alte jüdische Friedhof in Lemgo oder der Neue Jüdische Friedhof in Lemgo bekannt sein - zwei von insgesamt 21 Friedhöfen im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Lemgo.

          In Deutschland stehen den Hinterbliebenen beim Abschiednehmen von einer geliebten Person verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Umständen spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, unterliegen allerdings bestimmten Anforderungen um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Weltraumbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

          Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

          Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
          Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
          Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

          Die Kosten für Bestattungen in Lemgo variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

          Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
          Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Lemgo nachzufragen.
          Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
          Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

          Die Auswahl eines Bestatters liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz auftritt. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend organisiert. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

          Um eine Bestattung gut zu organisieren, braucht es eine sorgfältige Planung und Koordination, und es ist von großer Bedeutung, dass man in dieser emotional anspruchsvollen Situationen Unterstützung bekommt. Um Ihnen bei der Organisation einer Bestattung zu helfen, könnte diese Checkliste nützlich sein.

          • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
          • Wichtige Unterlagen suchen
          • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
          • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
          • Bestimmung der Bestattungsform
          • Überführung des Leichnams
          • Sterbeurkunde ausstellen lassen
          • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
          • Termin für Bestattung festlegen
          • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
          • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
          • Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
          • Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
          • Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
          • Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
          • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
          • Räumung der Wohnung
          • Erbschein beantragen
          • Grabpflege organisieren
          • Es ist wichtig zu bedenken, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem Hintergrund, religiöser Zugehörigkeit und individuellen Präferenzen stark unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass die örtlichen Gesetze und die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigt werden.

            Der Friedwald Kalletal bei Erder (Kreis Lippe) oder auch der Friedwald Borchen-Nonnenbusch bei Borchen (Kreis Paderborn) liegen in der Nähe von Lemgo und wären geeignete Standorte, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung entscheiden. Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als alternative Bestattungsstätte dient. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.

            Die Vorsorge für die Beerdigung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus Ihre eigene Beisetzung festzulegen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Örtlichkeit und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch plötzliche finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Organisation einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.

            Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

            Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
            Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

            Ein Bestatter erweist sich als sensibler Unterstützer während einer emotional herausfordernden Zeit. Hauptaugenmerk des Bestatters ist es, die Hinterbliebenen während dieser anspruchsvollen Phase zu unterstützen. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es berät bei der Auswahl der Beerdigungslieder, bei der Entscheidung für den geeigneten Sarg oder die Urne sowie bei der einfühlsamen Gestaltung von Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Weiterhin obliegt es dem Bestatter, formale Angelegenheiten zu klären und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium zu übernehmen. Diese gewissenhafte Planung entlastet die Angehörigen enorm und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er zur Verfügung, um eine zügige und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.

            Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Somit gilt das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens für alle Beerdigungen in Lemgo. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.

            Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Maximal dürfen bis zur Beerdingung in Nordrhein-Westfalen fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

            Eine Seebestattung ist eine besondere Art der Abschiednahme von einem geliebten Menschen. Bei diesem Vorgang wird die Asche des Verstorbenen in einem eigens dafür ausgewählten Gewässer übergeben. In Deutschland sind Seebestattungen an der Nordsee und Ostsee generell erlaubt, jedoch nicht in Binnengewässern wie Flüssen und Seen. Eine Bestattung im Wasser folgt einem genauen Ablauf. Es ist eine gute Idee, frühzeitig den Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufzunehmen, das auf solche Fälle spezialisiert ist. Die Voraussetzung für die spezielle Bestattungsart ist, zuerst die Zustimmung des Standesamts oder der örtlichen Friedhofsverwaltung einzuholen. Die deutsche Gesetzgebung verbietet es, menschliche Überreste direkt in Gewässern zu platzieren oder die Asche des Verstorbenen auf Wasserflächen zu verteilen. Eine Seebestattung wird mit einer speziellen wasserlöslichen Urne durchgeführt, die der See übergeben wird. Eine Trauerfeier vor oder nach dieser Zeremonie ist optional und kann an Land oder auf dem Schiff selbst abgehalten werden. Letztlich können die Hinterbliebenen selbst nicht immer anwesend sein. Im Anschluss erhalten diese aber eine Urkunde als Bestätigung mit Datum und Ort der Seebestattung.

            Wann bei Todesfällen Sonderurlaub gewährt wird, ist vor allem vom Tarif- oder Arbeitsvertrag abhängig. Gesetz und Rechtssprechung garantieren nur einen Mindestandard. Gibt es keine vertragliche Regelung, sind zwei Tage bezahlte Abwesenheit beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Partnerin üblich. Einige Arbeitsverträge enthalten aber eine Klausel, dass der Sonderurlaub unbezahlt bleibt.

            Für genauere Informationen lohnt sich ein Blick in den Arbeits- oder Tarivertrag. Üblich sind in den Tarifverträgen zwei Tage bezahlte Abwesenheit beim Tod eines Kindes oder Elternteils, stirbt die Parterin oder der Partner sind es oft sogar drei, manchmal auch vier Tage. Außerdem sehen einige Verträge einen Tag bezahlte Abwesenheit vor, wenn der Todesfall einen Bruder oder eine Schwester betrifft, manchmal auch beim Tod der Schwiegereltern.

            Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

            Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
            Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

            Eine Trauerfeier kann mit oder ohne Bestattung abgehalten werden. Im ersten Fall kommen Angehörige und Freunde zusammen, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium erfolgt. Ein Leichenschmaus lädt zur Reflexion über die gemeinsame Zeit mit dem Verstorbenen ein. Ohne Bestattung ehren Trauernde den Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen. Hier werden ebenfalls Reden und Musik eingebracht. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Je nach persönlichen Wünschen variiert die Dauer der Trauerfeier und kann mehrere Stunden oder gar einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.