Bestatter in Alpen

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            Viktorstr. 3
            46509 Xanten

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            46509 Xanten

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            46509 Xanten

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            1.0Web Bewertungen vorhanden
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            46562 Voerde (Niederrhein)-Friedrichsfeld

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          • Warning Bestattungen

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            Kirchplatz 16
            46459 Rees

          • Hans-Dieter Joosten

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            Hauptstr. 54
            46509 Xanten

          • Standardtreffer
          • Heßling & Klaczynski GmbH

            Bestattungen

            Hurler Straße 26
            46459 Rees-Millingen

          • Bestattungen Janßen

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            Salmstraße 12
            46509 Xanten-Lüttingen

          • Bestattungen Janßen

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            Bestattungen

            Ulrichstraße 9
            46519 Alpen

          • Bestattungen Peters

            1.0Web Bewertungen vorhanden
            Bestattungen

            Hochstraße 52
            47665 Sonsbeck

          • Bestattungen Peters

            1.0Web Bewertungen vorhanden
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            Hochstraße 52
            47665 Sonsbeck

          • Bestattungen Rudolph OHG

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            Bestattungen

            Elisenstr. 10
            46537 Dinslaken

          • Bestattungen Hackstein GmbH

            Bestattungen

            Heidestr. 24
            46519 Alpen - Menzelen

          • Standesamt

            Bestattungen

            Rathausstr. 5
            46519 Alpen

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          Die Bestattungskosten in den Alpen sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

          Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
          Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Die Alpen wenden.
          Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
          Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

          Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz handelt. Es ist wichtig, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend organisiert. Zudem spielt das Ansehen des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

          Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Wenn Sie eine Bestattung organisieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

          • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
          • Wichtige Unterlagen suchen
          • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
          • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
          • Bestimmung der Bestattungsform
          • Überführung des Leichnams
          • Sterbeurkunde ausstellen lassen
          • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
          • Termin für Bestattung festlegen
          • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
          • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
          • Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
          • Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
          • Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
          • Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
          • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
          • Räumung der Wohnung
          • Erbschein beantragen
          • Grabpflege organisieren
          • Die vorliegende Checkliste bietet eine generelle Leitlinie Aufgrund der individuellen Wünsche der Familie könnten zusätzliche Schritte notwendig sein.

            Die Beisetzung im Friedwald ist eine moderne Bestattungsform, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Der Friedwald Goch-Tannenbusch bei Goch (Kreis Kleve) oder auch der Friedwald bei Niederkrüchten (Kreis Viersen) liegen unweit von die Alpen und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entschieden haben. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.

            Bei der Planung und Organisation einer Bestattung sind gewissenhafte Überlegungen erforderlich. Für eine individuelle Gestaltung und als Methode, um den Stress für die Hinterbliebenen zu reduzieren ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine nützliche Option. Dabei können individuelle Wünsche und Vorstellungen festgelegt werden. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen und den Angehörigen Raum zur emotionalen Verarbeitung zu lassen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.

            Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

            Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
            Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

            Die Aufgabe eines Bestatters besteht darin, alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung zu übernehmen und zu koordinieren. Die Aufgaben eines Bestatters umfassen die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel alle genannten Verantwortlichkeiten und stellt darüber hinaus ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen bereit. In diesem Zusammenhang übernimmt der Bestatter die Organisation aller erforderlichen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine rasche und problemlose Lösung anzubieten.

            Die Regelungen für Bestattungen ist in der Bundesrepublik Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Für gewöhnlich wird ein verstorbenes Familienmitglied auf dem Friedhof beerdigt, um ihm die letzte Ehre zu erweisen. Ortskundigen von die Alpen sollten Friedhöfe wie zum Beispiel der Evangelische Friedhof Bönninghardt in 46519 Alpen oder der Friedhof St. Vinzenz in 46519 Alpen bekannt sein - zwei von insgesamt 12 Friedhöfen in und um die Alpen. Die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern legen aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, fest. Demzufolge ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass Verstorbene an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Hier auf deutschem Boden ist es - anders als in anderen Ländern der Erde - verboten, die Asche in einer Urne zu Hause aufzubewahren. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung an Nord- oder Ostsee, bei der der Verstorbene im Wasser seine letzte Ruhe findet. Zusätzlich wurden vereinzelt Gesetze gelockert, was es beispielsweise Angehörigen in Bremen und NRW erlaubt, die Asche des geliebten Verstorbenen an genehmigten Orten zu zerstreuen.

            Hinterbliebene, die sich von einem geliebten Menschen verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen rechtlich zulässig. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

            Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.

            Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

            Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.

            Eine Beerdigung in Nordrhein-Westfalen findet oft innerhalb einer Woche statt, jedoch gibt es hier keine einheitlichen Gepflogenheiten. Die genaue Zeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter kulturelle, religiöse und rechtliche Vorschriften, die Präferenzen der Familie, die Verfügbarkeit des Friedhofs, die Notwendigkeit einer Autopsie oder anderer Untersuchungen und vieles mehr. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt eine Mindestfrist von 24 Stunden für die Bestattung eines Verstorbenen. Die Beerdigung kann jedoch auch erst nach 10 Tagen erfolgen. Dabei gilt eine Höchstdauer von 10 Tagen für Erdbestattungen, während Urnenbestattungen innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden müssen.

            Die Wahl der Beisetzung bei einer Trauerfeier ist eine Möglichkeit, Respekt und Wertschätzung zu zeigen. Im Sommer eignen sich helle, sanfte Farbtöne wie Weiß oder Beige, die eine ruhige Atmosphäre schaffen. Im Winter hingegen verleihen dunklere Nuancen wie Schwarz oder Dunkelblau eine würdevolle Note. Es ist ratsam, auf auffällige Muster und grelle Farben zu verzichten, um die Ernsthaftigkeit des Anlasses zu respektieren. Schlichte und zurückhaltende Kleidung ist angemessen, da sie die Stimmung der Trauer reflektiert und den Fokus auf das Gedenken lenkt.

            Eine Seebestattung ist eine besondere Art der Abschiednahme von einem geliebten Menschen. In diesem Schritt erfolgt die Überführung der Asche des Verstorbenen in ein gezielt ausgesuchtes Gewässer. An Nordsee und Ostsee sind in Deutschland grundsätzlich Seebestattungen erlaubt, in Binnengewässern, wie Flüssen oder Seen jedoch nicht. Für die Durchführung einer Wasserbestattung existiert ein präziser Ablauf. Es ist eine gute Idee, frühzeitig den Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufzunehmen, das auf solche Fälle spezialisiert ist. Zunächst muss für die spezielle Bestattungsart eine Genehmigung beim Standesamt oder der lokalen Friedhofsverwaltung eingeholt werden. In Deutschland ist es nicht erlaubt, menschliche Überreste zu Wasser zu lassen oder die Asche des Toten auf dem Wasser zu verstreuen. Eine Seebestattung wird mit einer speziellen wasserlöslichen Urne durchgeführt, die der See übergeben wird. Eine Trauerfeier vor oder nach dieser Zeremonie ist optional und kann an Land oder auf dem Schiff selbst abgehalten werden. Letztlich können die Hinterbliebenen selbst nicht immer anwesend sein. Den Hinterbliebenen wird anschließend eine Urkunde ausgehändigt, auf der das Datum und der Ort der Seebestattung vermerkt sind.

            Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Somit ist für Beerdigungen in die Alpen das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens ausschlaggebend. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Nordrhein-Westfalen ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Die alpen nicht möglich.

            Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen maximal fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.