Krankengymnastik in Durbach

Treffer 1-2 von 2
    1 von 1

    Ihre Meinung zählt.
    Ihre Meinung zählt!
    Was gefällt Ihnen gut?
    Was sollen wir verbessern?
    Jetzt Feedback geben!

    Meistens werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.

    Krankengymnastik kann in vielen Fällen helfen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu reduzieren. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um Bewegungsfähigkeiten zurückzugewinnen und Schmerzen zu lindern. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperbereichen gestärkt, um Schmerzen vorzubeugen.

    Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

    Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.