Bestatter in Mölln Lauenb

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        Wolter Burkhard Bestattungen

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        Bestattungen

        Großer Eschenhorst 14
        23879 Mölln

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      • Himmelsweg Bestattungen UG (haftungsbeschränkt)

        Bestattungen

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        23879 Mölln

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      Die Aufgabe eines Bestatters besteht darin, alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung zu übernehmen und zu koordinieren. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und stellt darüber hinaus zusätzliche Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen zur Verfügung. Der Bestatter übernimmt daher alle notwendigen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Hinterbliebenen eine rasche und problemlose Lösung anzubieten.

      In und um Mölln gibt es 2 Friedhöfe, und zwar den Alten Friedhof – Hindenburgstraße in 23879 Mölln und den Neuen Friedhof in Mölln Waldstadt. Die Richtlinien zu Bestattungen ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Eine bewährteste Methode, um den Verlust eines Familienmitglieds zu ehren, besteht natürlich darin, ihn auf dem Friedhof zu beerdigen. Die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern legen aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, fest. Demzufolge ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass Verstorbene an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Die Urne als Andenken im eigenen Heim kommt hierzulande nicht in Frage. Die Seebestattung bildet unter den Bestattungsarten eine besondere Möglichkeit, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. In NRW und Bremenzum Beispiel wurden die Gesetze mittlerweile so weit aufgeweicht, dass es Angehörigen gestattet ist, per Antrag die Asche des geliebten Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen freien Ort aus der Urne zu zerstreuen.

      Hinterbliebene, die sich von einem geliebten Menschen verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Rahmenbedingungen spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die Vorschriften können jedoch von Bundesland zu Bundesland abweichen. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls erlaubt, unterliegen allerdings bestimmten Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Weltraumbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Schleswig-Holstein zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

      Die Kosten für Bestattungen in Mölln variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

      Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
      Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Mölln wenden.
      Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
      Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

      Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Erfahrung auftritt. Es ist von großer Bedeutung, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend organisiert. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

      Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Folgend finden Sie eine grundlegende Checkliste, um eine Beerdigung zu organisieren.

      • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
      • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
      • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
      • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
      • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
      • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
      • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
      • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
      • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
      • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
      • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
      • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
      • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
      • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
      • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
      • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
      • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
      • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
      • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
      • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.
      • Es sollte in Betracht gezogen werden, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und persönlichem Hintergrund unterscheiden können. Vergewissern Sie sich, dass sowohl die lokalen Vorschriften als auch die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.

        Je nach Sachlage ist die Dauer der Bestattungsplanung unterschiedlich.. In den meisten Fällen benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. In dieser Zeit können Verwandte die Details der Gedenkfeier klären, den Bestattungsort wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Dies ermöglicht ihnen, sich auf den Abschied zu konzentrieren, ohne sich mit komplexen Entscheidungen in einer belastenden Zeit auseinandersetzen zu müssen.

        Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

        Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
        Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
        Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

        Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

        Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
        Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

        Die Beerdigung im Friedwald ist eine moderne Bestattungsform, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise. Wenn Sie eine Beerdigung im Friedwald nahe bei Mölln in Erwägung ziehen, bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Grevesmühlen bei Gostorf (Nordwestmecklenburg) und Kisdorf bei Kisdorferwohld (Kreis Segeberg) an.

        Bei einer Erdbestattung wird die Leiche mit dem Sarg unverbrannt beerdigt. Anschließend werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, ehe die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder geschlossen wird. Voraus geht dem meist eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst.

        Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
        Waren bis vor rund 150 Jahren in Deutschland fast alle Beisetzungen Erdbestattungen, so sind es aktuell nur noch rund ein Viertel.

        Ein Grund, warum manche keine Blumen wünschen, kann darin liegen, dass sie eher individuelle Gesten und Bekundungen der Anteilnahme lieber mögen. Außer Blumen kann man andere Formen der Unterstützung und des Trostes mitbringen. Kondolenzkarten mit persönlichen Worten, eine Spende an eine wohltätige Organisation in Gedenken an den Verstorbenen oder eine kleine Gabe, die den Interessen oder Vorlieben des Verstorbenen entspricht, können sinnvolle Optionen sein. Manchmal werden auch gemeinsame Erinnerungsstücke oder Fotos des Verstorbenen geteilt, um an sein Leben zu erinnern.

        Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Somit ist für Beerdigungen in Mölln das Bestattungsgesetz Schleswig-Holsteins ausschlaggebend. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden.

        Das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Nach dem schlesig-holsteinischen Besattungsgesetz muss die Beerdigung innerhalb von neun Tagen nach dem Tod durchgeführt werden. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Schleswig-Holstein basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

        Die Bestattung in Schleswig-Holstein findet oft innerhalb einer Woche statt, jedoch gibt es hier keine einheitlichen Gepflogenheiten. Die genaue Zeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter kulturelle, religiöse und rechtliche Vorschriften, die Präferenzen der Familie, die Verfügbarkeit des Friedhofs, die Notwendigkeit einer Autopsie oder anderer Untersuchungen und vieles mehr. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen. In Schleswig-Holstein liegt die Mindestfrist der Bestattung bei 48 Stunden und die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung bei 9 Tagen. Die Frist für eine Urnenbeisetzung beträgt 4 Wochen (§ 16 BestG).

        Im Zusammenhang mit der Bestattung gibt es einige Ausdrücke, die gelegentlich zu Verwechslungen führen. Um Klarheit zu schaffen, betrachten wir die Definitionen der Begriffe Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeierim Folgenden genauer.

        Der Terminus Bestattung beinhaltet sämtliche Schritte von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beisetzung und Beerdigung werden vielfach gleichbedeutend genutzt, um den Akt der Niederlegung des Verstorbenen in einer Grabstätte zu benennen. Mit Begräbnis ist in der Regel der Ort der Beisetzung gemeint. Hingegen fokussiert sich die Trauerfeier auf die emotionalen Abschiedsmomente und die Ehrung des Verstorbenen. Daher kann man sagen, dass Beisetzung im Allgemeinen als ein integraler Bestandteil der Bestattung angesehen werden kann, wohingegen die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der Abschiedszeremonie bildet.

        Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist ein anerkannter Lehrberuf, der sowohl im Handwerk, in der Industrie und im Handel als auch im öffentlichen Dienst angeboten wird. Verschiedene Betriebe bieten die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Bestatter zu durchlaufen. Dazu zählen Bestattungsinstitute, Friedhöfe, Krematorien und Friedhofsverwaltungen. Formelle Voraussetzungen für die Ausbildung zum Bestatter sind zunächst nicht zwingend erforderlich. Dennoch bevorzugen Ausbildungsstätten in der Regel Bewerber, die einen Realschulabschluss oder eine Hochschulzugangsberechtigung wie das Abitur oder Fachabitur vorweisen können. Alternativ kann auch eine Weiterbildung zum Bestatter in Betracht gezogen werden. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss einer dualen Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement oder eine Tischlerlehre sowie entsprechende Berufserfahrung.